II
Bankgeschäfte.
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Kompliziert wird die Reportfestsetzung durch die übliche Belastung des Effekten-käufers mit Stückzinsen, welcher jedoch nur eine rechnerische Bedeutungzukommt. Man unterscheide in dieser Hinsicht drei Fälle: a. Da der Stückzins, deraus dem Nominalbetrage berechnet wird, bei hoch im Kurse stehenden Papieren,verglichen mit dem Kaufpreis, nur niedrig ist, so ist der Hereinnehmer damit nichtzufrieden. Er verlangt noch einen besonderen Zuschlag; dieser heißt „Report".„Report entsteht dadurch, daß die Geldzinsen die Stückzinsen überdecken" (H e i 1-f r o n). ß. Der Kurs des Papieres kann aber auch sehr niedrig stehen; die Stückzinsen— weil aus dem Nominal berechnet — sind also zu hoch. Die Bank, welche dieStücke hereingenommen hat, wird unter Umständen genötigt sein, von diesemhohen Zins dem Hereingeber einen Teil zurückzuvergüten — negativer Report —zu Unrecht „Deport" genannt, da der Geldgeber auch in diesem Falle Zinsen be-zieht 1 ). Als „Deport" sollte allein das Leihgeld bezeichnet werden, das unter Um-ständen der Verleiher von Effekten bezieht, y. Der Hereinnehmer genießt genaudie Stückzinsen; er nimmt die Effekten ohne Report „glatt" herein. — Bei fest-verzinslichen Zinspapieren mag die Stückzinsenberechnung praktisch sein, weilsie ein periodisch wiederkehrendes und feststehendes Element aus der Kursbe-wegung ausscheidet. Bei Dividendenpapieren vermag sie den Kurs von den Ein-flüssen der letzten, sowie der mutmaßlich künftigen Dividende doch nicht zu reinigen:ob mit oder ohne Stückzinsenberechnung tritt der „innere Wert" der Aktie als Quotedes Gesellschaftsvermögens niemals rein im Kurse zutage 2 ). Derartigen AnregungenSchärs ist die BerlinerBörse insofern gefolgt, als sie vom 1. Januar 1913 an für alleDividendenwerte auf die Stückzinsenberechnung verzichtete. Soweit dies der Fall,ist der Report nichts anderes mehr als der Zins des tatsächlich vorgestreckten Kurs-wertes, umgerechnet auf den Nominalwert.
c) Die privatwirtschaftliche Bedeutung des Effektenlombard ist eine ver-schiedene je nach der Person des Bankkunden. Sie besteht zunächst darin,daß börsenferne „Private", oft Provinziale, Kredit für Zwecke der Effekten-spekulation durch Lombard in Anspruch nehmen. Die Bank fordert als Sicherheiteine Einzahlung in Höhe von 25—30 % des Kaufpreises; für den Rest bieten die gehan-delten Effekten Sicherheit. Besonders spekulierenden Nichtkaufleuten gegenübersollte die Bank auf solche Einschüsse dringen, womöglich auf Grund örtlicher Ver-einbarungen der Banken untereinander; denn nach § 54 des Börsengesetzes sindTermingeschäfte, welche zwischen einem eingetragenen Kaufmann und einem Nicht-kaufmann abgeschlossen werden, noch heute unverbindlich. Ist jedoch Sicherheitgestellt, so ist die Bank befugt, daraus Befriedigung zu suchen. Manche unsererKreditbanken laufen erhebliche Gefahr bei großen ungedeckten Engagementsder privaten Kundschaft. Auch liegen solche Einschüsse im wohlverstandenenInteresse des Publikums selbst; wo sie fehlen, ist die Bank viel früher gezwungen,bei sinkenden Kursen die Kundschaft durch Kündigung der Kredite zu verlust-bringenden Notverkäufen zu veranlassen.
Weiter ist Effektenlombard die Form, in der kleinere ProvinzbankenKredit bei den Großbanken nehmen, nicht selten durch Weiterverpfändung derEffekten ihrer Kundschaft. Es ist das nicht ohne Gefahr für die Kredit-nehmendenBanken selbst, welche bei Kurssenkungen die geforderten Nachschüsse häufig nichtleisten können. Ueber den Zusammenbruch der Göttinger Bank anläßlich der Ma-rokkokrisis berichtete der Konkursverwalter: „Die von den Großbanken lombardiertenWertpapiere wurden exekutorisch verkauft, weil keine Nachschüsse geliefert werdenkonnten; als die Kurse später anzogen, waren die Papiere nicht mehr vorhanden."Indem die Banken gegen Effektenlombard Kredit nehmen, begeben sie sich derfreien Verfügung über ihre Effekten, ohne daß diese Aushöhlung aus der Bilanz
*) So mit Recht G. Bernhard im Plutus v. 13. April 1912. S. 289.
2 ) Schär, Die Bank im Dienste des Kaufmanns. Leipzig 1909. S. 182, 185, 188—190.
v . Schulze-Gaevernitz , Kreditbank. ^