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Bankgeschäfte.
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teilung auf die verschiedenen Anlageformen sind folgende Ziffern charakteristisch,welche ich nach Helfferich wiedergebe J ).
Emissionen in Deutschland (nach dem Kurswert).
Boden- Industrieller und kommer- . ,,„ Hc Aus-Oeffentncher Kred.t Kredjt Kredjt Inlands. lands ,
J ahre Staats Kom " Pfand In " In " Rank Werte
anipihpn niunal- Zus. dustrie- dustrie- . t - Zus. über- über-
anleihen a nleihen bnefe obligat, aktien aktien haupt haupt
i n
Millionen
Mark
1886 bis
1890
1508
274
1782
1248
146
800
329
1275
4 360
1891 bis
1895
1356
409
1765
2189
202
372
257
831
4 833
1896 bis
1900
838
841
1679
1879
497
2495
1303
4295
8 216
1901 bis
1905
2125
1195
3320
2262
642
1456
561
2659
8 339
1906 bis
1910
4131
1942
6037
2588
1080
2921
858
4859
12 615
1911
242
309
551
650
294
536
177
1007
2 249
460
B. Arten der Effekten.
Innerhalb der Effekten unterscheidet man Schuldverschreibungen mit festemZinsertrage: Anleihen, und Anteilscheine an Gesellschaftsunternehmungenmit schwankender Gewinnbeteiligung: Dividendenpapiere.
a) Anleihen. 1. Staatsanleihen, „fundierte Anleihen" sind auf den Inhabergestellte Schuldverschreibungen des Staates. Eine deutsche Erfindung, so schon diekursächsischen Steuerkreditkassenscheine 1763, während der französische wie derenglische Staatskredit vom Staatsschuldbuch ausgeht und erst im 19. Jahrhundertzögernd zum Inhaberpapier greift. Hinsichtlich der Rückzahlung unterscheidet manzwei Arten von Staatsanleihen: Tilgungs anleihen, bei denen der Staat dem Gläu-biger gegenüber bestimmte Verpflichtungen betr. allmähliche Tilgung (Amortisation)eingeht. Zu diesem Zweck wird neben dem Zins eine jährliche Tilgungsquote auf-gebracht; eine entsprechende Zahl von Schuldverschreibungen wird durch das Losaufgerufen und mit vollem Nennwert heimgezahlt, wobei unsere Banken als Ver-walter breiter Massen Effektenvermögens die ausgelosten Papiere einkassieren undfür Neuanschaffungen Sorge tragen. Daneben stehen Rentenanleihen,bei denen der Gläubiger lediglich zu fortlaufendem Rentenbezug berechtigt ist undder Staat keine Verpflichtung zur Abtragung der Schuld übernimmt; er nimmtTilgungen vor, wenn es ihm zusagt. Solange die Renten unter pari stehen, kaufter freihändig zurück; stehen sie über pari, so kündigt er und zahlt den Nennwert 2 ).Alles Nähere gehört in die Finanzwissenschaft; hier interessieren die Staatsanleihennur als Objekt des Kommissionsgeschäfts und Emissionsgeschäfts der Banken.Besonders wichtig und gewinnbringend ist die Beteiligung der Banken an den Kon-versionen der Staatsanleihen 3 ). Den Inhabern der Staatsschuldverschreibungenwird die Wahl gelassen, entweder den Nennwert in bar oder neue Stücke mit nied-rigerem Zinsfuß anzunehmen. „Konversion" ist also Verwandlung einer alten ineine neue Schuld zwecks Zinsherabsetzung der alten — öfters in der Form der „Ab-stempelung" der alten Stücke. Zur Annahme der Zinsfußermäßigung werden dieInhaber der zu konvertierenden Anleihe häufig durch „Konvertierungsprämien"geneigt gemacht. Hierzu rechnet auch das Versprechen, daß bis zu einer gewissenFrist keine weitere Zinsherabsetzung stattfinden soll. In den achtziger und neun-
x ) Tabelle 22 in den Anlagen zu dem Referat Helfferichs über die zeitweiseübermäßige Inanspruchnahme der Reichsbank. Berlin 1912.
*) G. S. Freund, Die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Anleihen. Berlin 1907.S. 187.
8 ) W. Lötz, Die Technik des deutschen Emissionsgeschäfts. (Schmollers Jahrbuch.14. Jahrg. 1890. S. 425 ff.)