106 G. v. S c h u 1 z e-G aevemitz, Die deutsche Kreditbank. II
ziger Jahren haben sämtliche kräftigeren Staaten Europas große Konversionen durch-geführt, nicht zum Schaden der vermittelnden Bankwelt (russische Konver-sionen!) 1 ). (Konversion ist gewöhnlich ein Recht des Schuldners; es gibt dagegenauch amerikanische Obligationen, „convertible bonds", bei denen der Inhaber dasRecht hat, sie in shares umzutauschen.)
Gegenüber der Einheitlichkeit der englischen Konsols und der französischenRente mit festen Käuferkreisen (in England Banken, Aktiengesellschaften, Ver-sicherungsgesellschaften, Größkapitalisten, Treuhänder aller Art, in Frankreich Sparkassen, kleine Rentner, Terminmarkt), steht in Deutschland die Verschieden-artigkeit der Staatspapiere: Verschiedene Typen, lokale Märkte, kein breiter Ter-minmarkt. Es fehlt unsern heimischen Anleihen die Reservenanlage seitens derBanken, der Sparkassen und Versicherungsgesellschaften. Unsere Kreditbankenbefassen sich daher im allgemeinen nur mit erster Unterbringung, sonst wenig mitStaatsanleihen. Das Problem einer Kursfestigung der deutschen Anleihen berührtdagegen auf das nächste auch die inneren Fragen unserer Kreditbanken: Wenn4—6% Depositenzinsen vergütet werden, kauft niemand Staatsanleihen.
Im Gegensatz zu den fundierten Anleihen stehen die „Schatzschein e",d. h. kurzfällige Schuldverschreibungen des Staates, ohne Zinsversprechen, daherdiskontierbar. Echte Schatzscheine sind im obigen Sinne überhaupt keine Effekten,sondern Solawechsel des Finanzministers. Sie gehören dem Geldmarkt an und dienendem kurzfristigen Kreditbedürfnisse des Staates. In irrigführender Weise werdenSchatzscheine als „Effektenbestand" der Reichsbank gebucht. Schatzscheine werdenöfters zur Vorbereitung von Anleihen ausgegeben. Langfristige und verzinsliche„Schatzscheine" (in Deutschland seit der Chinaexpedition 1900 üblich), etwa zu4%, in 4 bis 5 Jahren fällig, sind echte Staats a n 1 e i h e n mit bestimmten kürzerenRückZahlungsterminen.
2. Neben den Staatsanleihen stehen die „Kommunalanleihen". Zu einerenormen Ausdehnung des Kommunalkredits führte in Deutschland die fortschreitende„Verstadtlichung"; man denke an Schulen, Krankenhäuser, Theater, Rieselfelder,an Anlagen produktiven Charakters wie Gasanstalten, Wasserleitungen, Schlacht-häuser, Markthallen, Elektrizitätswerke, Straßenbahnen usw. Ein gewisser, aberbisher nicht ausreichender Schutz gegen ein Uebermaß des Kredits liegt in der Staats-genehmigung, welche Tilgungsverpflichtung umfaßt und Rentenanleihen ausschließt.Zweifellos ist in der Form von Kommunalanleihen erhebliches Kapital zu unpro-duktiven Zwecken verwandt, d. h. des Kapitalcharakters entkleidet und konsumiertworden. Durch Prüfung des Verwendungs zwecks dieser Anleihen könnte dieAufsichtsbehörde den Bestand des nationalen Kapitals gegen Luxusverbrauchschützen. 1909 wurden an deutschen Börsen Anleihen von etwa 250 Städten notiert,an der Berliner Börse allein solche Anleihen von 140 Städten mit 440 Einzeltypen.Aus solcher Vielgestaltigkeit des Anleihetypus ergeben sich: beschränkte Markt-fähigkeit, Kursschwankungen, Absatzschwierigkeiten. Diesem Umstand entsprangder Vorschlag einer „Deutschen Städtebank", welche den Kommunen tilgbare,aber unkündbare Darlehen zu gewähren, ihrerseits ein einheitliches, marktgängigesund widerstandsfähiges Rentenpapier zu begeben und dessen Markt wirksam zu kon-trollieren hätte. Einem solchen Papier würde zwar der lokale Liebhaberwert fehlen,auf den gerade die starken Städte ungern verzichten, auch müßte es sich durchhohe Bonifikationen nach Art der Pfandbriefe die Kreditbanken mit ihrem Netzevon Filialen und Konzernbanken für Absatzzwecke geneigt machen. Trotzdem istder Gedanke gegenüber der Desorganisation gerade dieses Teils des Anleihemarktsnicht von der Hand zu weisen. Kein Gegenargument ist die Konkurrenz, welcheein solches Institut unsern Kreditbanken als Emittenten von Kommunalanleihenmachen würde.