108 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. Ii
unerläßlich. Die Anleihen von Aktiengesellschaften haben den Vorzug, daß Bilanzenund Geschäftsberichte einen gewissen Einblick in die Verhältnisse des Schuldnersermöglichen. Dagegen fehlt jede derartige Einsicht bei Privatfirmen und Gesellschafter!m. b. H. Deshalb hat die Zulassungsstelle der Berliner Börse neuerdings die Zulassungletzterer Anleihen überhaupt verweigert. Die Möglichkeit, auf dem ObligationswegeAnlagekapital zu beschaffen, ist demnach ein Vorteil der Aktien gesellschaft —und damit des Großunternehmens; sie wirkt kapitalzusammenballend, insbesonderezugunsten der schweren Industrie. Zweck der Obligation ist Kapitalerweiterung,gelegentlich auch Verlustdeckung 1 ). Da beiden Zwecken auch die Aktienausgabedient, so ist für Emittenten wie Anleger die Frage wichtig: Welcher wirtschaftlichenFunktion dient die Obligation, welcher die Aktie? Sie ist dahin zu beantworten,daß die Aktie dem Gründungskapital, die Obligation dem Erweiterungskapitaldient, soweit das Unternehmen bereits einen sicheren Minimalgewinn abwirft. DieObligationen sind also auf sicherem und periodischem Minimalertrag aufzubauen.Daher sind ungesund Obligationen von Terraingesellschaften, deren Gewinn,weil spekulativ, weder sicher, noch periodisch ist; nicht minder ungesund sind Ob-ligationen von Finanzierungsgesellschaften. Unfug vieler Kali-Obligationen! Viel-fach wurde den Gewerken die gesetzliche Zubußepflicht dadurch schmackhaftergemacht, daß man die einzuzahlenden Gelder zu verzinsen versprach und ihnendafür Obligationstitel aushändigte, die sie als höchst zweifelhafte Werte auf denMarkt abschoben. Manche Kaliwerke, welche die Kuxe oder Aktien der zu gründendenTochterwerke übernahmen, verschafften sich das ganze K,apital der Neugründungendurch Obligationen. Erste Kapitalbeschaffung auf dem Wege der Obligation istallemal schwindelhaft. Die Schwäche des Leihkapitalisten offenbart sich geradebei den Obligationen: Das Interesse der emittierenden Bank ist mit dem Schuldnermeist eng verbunden und entgegen dem Interesse der Obligationäre auf Abstoßungvon Bankschulden gerichtet.
Einer besonderen Beurteilung unterliegen die Bankobligationen, wiesie bei der Darmstädter Bank ursprünglich vorgesehen waren, aber nicht ausgegebenwurden. In der Schweiz heute üblich, fehlen sie auf dem deutschen Kurszettel.Es ist das nicht zu bedauern. Der Zins für Obligationen mit langer Kündigungsfrist,etwa 4)4—4%%, wäre zu hoch, um im regulären Bankgeschäft verdient zu werden.Das Emissionsgeschäft käme als wichtigste Grundlage dieser Obligationen in Be-tracht; hier aber sind die Gewinnchancen zu wechselnd, um eine Grundlage festerZinszahlung abzugeben. Die Vermehrung des Bankkapitals geschieht gesunder-weise durch junge Aktien, um so mehr, als im äußersten Falle das Aktienkapital,nicht das Obligationskapital zusammengelegt werden kann.
In welchem Maße heute die privatrechtlichen Anleihen (Pfandbriefe Obli-gationen) den öffentlich-rechtlichen Konkurrenz machen, ergibt nachstehende Ta-belle (in Millionen Mk.) 2 ) im Vergleich mit der vorhergehenden.
Ende
Landschaftl.
Hypothekenbank-
Pfandbriefe
Industrie-
Pfandbriefe
Pfandbriefe
anderer Institute Obligationen
1880
1275
1 452
400
400
1885
1600
1 884
450
600
1890
1975
2 927
500
1000
1895
2200
4 722
570
1500
1900
2715
6 362
866
2100
1905
3185
8 227
1357
2700
1910
3490 (1909)
10316
1871
3964
Der Gesamtumlauf der deutschen festverzinslichen Werte belief sich am 1. Jan.1913 auf 48,3 Milliarden Mk., davon entfielen auf Industrieobügationen 4,6 Mil-
*) So Felix Hecht, Geldmarkt und Bankwesen. (Schriften des Ver. f. Sozialpolitik,Bd. 113. S. 142.)
2 ) Hirschstein . Festverzinsliche Ansprüche an den Kapitalmarkt. Bank 1912.S. 1057—63.