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G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank.
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Bank für Handel und Industrie 22,42 41,5 4,90 9,1 19,15 35,3 7,96 14,6 54,45
Kommerz- und Diskonto-Bank 5,24 18,6 1,16 4,1 17,33 61,7 4,34 15,5 28,07
Deutsche Bank 131,69 81,7 9,70 6,— 18,— 11,1 1,79 1,1 161,20
Diskonto-Gesellschaft 13,54 45,— 2,79 9,3 9,40 31,3 4,37 14,6 30,12
Dresdner Bank 16,82 39,5 6,60 15,5 16,45 38,6 2,72 6,4 42,59
Mitteldeutsche Kreditbank 3,60 26,6 1,72 12,7 6,72 49,7 1,49 11,— 13,53
Nationalbank für Deutschland 5,64 19,2 0,55 1,9 18,54 63,2 4,56 15,5 29,30
Schaaffhausenscher Bankverein 9,36 25,4 5,04 13,5 7,15 19,1 15,70 42,1 37,26
208,31 52,6 32,46 8,2 112,74 28,4 42,93 10,8 396,52
Die Effektenanlage spielt gegenüber den Gesaxntaktivis von zirka 8,4 MilliardenMark immerhin eine unerhebliche Rolle. Ganz besonders augenfällig ist der Unter-schied zwischen Deutscher Bank und Schaaff hausen.
Im einzelnen: 1. Reserveanlage in Effekten. Das HGB. enthält Vorschriftennur über die H ö h e des Reservefonds. Bis zu 10% des Aktienkapitals sind schritt-weise aus dem Gewinn als Reserve aufzuspeichern. Dieses Verhältnis ist offenbarunzureichend für die Großbanken als Zitadellen der Volkswirtschaft. Tatsächlich sindunsere besseren Banken über jene gesetzliche Mindestreserve weit hinausgegangen.Dagegen enthält das HGB. nichts über die Art der Reserveanlage. Zwar be-zeichnet es die Begründung des Aktiengesetzes vom 18. Juli 1884 als Aufgabe derGesellschaftsorgane, den Reservefond — soweit als möglich — in leicht realisier-baren Werten beiseite zu setzen; tatsächlich ist aber dieser Wunsch des Gesetz-gebers unerfüllt geblieben. Die Reserven arbeiten bei den meisten Aktienbankenals Teil des Geschäftsvermögens mit — als „dividendenloses Aktienkapital". Eswar das zunächst auch garnicht anders möglich, angesichts der Größe unserer volks-wirtschaftlichen Aufgaben und der Knappheit der zur Verfügung stehenden Mittel.Aber dem Zweck der „Reserve", in ausnahmsweisen Notständen in den Betriebstützend einzugreifen, widerspricht diese Uebung. Ihrem Zweck dient am bestendie Anlage in leicht realisierbaren — im Notfalle, besonders in Kriegszeit, bei derReichsbank lombardierbaren — Effekten: heimischen Staats- und Kommunalan-leihen, daneben auch in guten internationalen Effekten. Leider sind unsere Kredit-banken hinsichtlich der Staatsanleihen wegen häufiger Kursrückgänge und er-littener Verluste mißtrauisch und zurückhaltend geworden, wogegen die englischenBanken 23% % der britischen Staatsschuld besitzen 1 ). Immerhin waren am 1. Jan.1912 53% des eigenen Effektenbesitzes der Berliner Großbanken in Reichs- undStaatsanleihen angelegt, 86% bei der- Deutschen Bank. Hinderlich wirkt die Be-stimmung des HGB. §261, wonach Vermögensgegenstände mit Börsenkurs „nichthöher als" zu diesem Kurs in die Jahresbilanz einzusetzen sind, auch wenn der An-schaffungspreis ein höherer war. Es ergeben sich damit nur zu oft rechnerische Ver-luste, die mit dem Geschäftsbetrieb nichts zu tun haben. Kursgewinne können da-gegen gegenüber dem vorjährigen Bilanzkurs dadurch entstehen, daß die frühergegen den Anschaffungskurs herabgesetzten Werte infolge Kurssteigerung wiederhöher eingestellt werden dürfen; alsdann besteht die Gefahr, daß diese Gewinneals Dividenden zur Verteilung gelangen, statt einer „Kursreserve" zugeführt zuwerden. Kursfestigung unserer Staatsanleihen durch Sanierung unserer Reichs-finanzen wird schrittweise diese Hemmung beseitigen und die Staatspapiere denBanken zur Reserveanlage empfehlen.
Man hat vielfach verlangt, die Anlage der gesetzlichen Reserve oder eines Teilsderselben in öffentlichen Anleihen durch Gesetz vorzuschreiben, freilich meist
*) Deutscher Oekonomist 1904. S. 360/61.