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Die deutsche Kreditbank / von Gerhart von Schulze-Gaevernitz
Entstehung
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II

Bankgeschäfte.

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aus fiskalen Gründen 1 ). Als Entschädigung für solchen Zwang schlägt man vor,dasVorzugslombard" dieser Anleihen durch die Reichsbank wieder einzuführen,d. h. Lombardierung zu bevorzugtem Zinsfuß. Ich zögere nicht, diesen Vorschlag zurzeit!abzulehnen. Denn er steht mit dem wichtigen und dringenden Ver-langen der Reichsbank nach erhöhtenBarreserven" in Widerspruch, da selbstver-ständlicherweise nicht zu viel des Bankkapitals den werbenden Anlagenentzogen werden, darf. Je mehr dies geschähe, desto eher würde das freibleibendeKapital gewagten Geschäften zugeführt. Die Provinz und das mittlere Gewerbe wärendie Leidtragenden. Auch würde ein gesetzlicher Zwang zur Reserveanlage in Staats-papieren die Reservebildung überhaupt verlangsamen und statt dessen die Ver-mehrung der Aktien zugunsten der alten Aktionäre (Aktienverwässerung) nahelegen. Uebrigens entwickelt sich auch ohne Gesetz die Reserveanlage in Staats-papieren: Von 350 Millionen Mk. Reserven der 8 Berliner Großbanken waren am31. Dezember 1913 in deutschen Anleihen angelegt 208 Millionen Mk.; die Reserveder Deutschen Bank von 112 Millionen war durch 131,7 Millionen Mk. deutscherAnleihen sogar überdeckt.

Eine höchst fragwürdigeReserve" ist der Besitz industrieller Werte oder exoti-scher Staats- und Kommunalpapiere. Nicht besser als solcher Effektenbesitz istKommanditierung" oder die dauernde Beteiligung an industriellen Unternehmungen,wie sie Privatbanker mit großem Eigenkapital z. B. die Rothschilds als Naphta -industrielle ohne Schaden betreiben. Alle derartigen Aktiva bedeuten für unseremit fremden Geldern wirtschaftenden Kreditbanken eine bankwidrige Festlegung.

2. Der Effektenbesitz der Bank aus ihrem eigenen Emissionsgeschäft istunvermeidlich und als Folge eines legitimen Geschäfts bankmäßig. Inpraxi ist die Grenze zwischen Konsortialkonto und Effektenkonto flüssig. Die klarsteUnterscheidung scheint folgende zu sein:Konsortien" sind solche Aktiva, aufwelchen noch EinZahlungsverpflichtungen ruhen;Effekten" dagegen liegen vor,wo reine, wenn auch illiquide Aktiva vorhanden sind, wobei dann börsengängigeund nicht börsengängige unterschieden werden. Jede Emission bedeutet Fest-legung eines Teiles des Bankkapitals, bis das Geschäft abgewickelt ist. Darüberhinaus ist ein dauernder, aber beschränkter Effektenbesitz insoweit bankmäßig,als es sich darum handelt, die Börsenkurse der eigenen Emissionswerte zu beauf-sichtigen oder Unternehmen dauernd zu kontrollieren. Um für künftige Emissionenin der betreffenden Industrie Fuß zu fassen, führt dieIndustriepolitik" die Bankenunter Umständen zum freihändigen Erwerb von Aktien, deren Emission sie fern-stand, in Vorbereitung,künftiger Emissionen. Unter Umständen verlangen Staatenund Kommunen, daß ein Teil ihrer Anleihen in der Hand der emittierenden Bankbleibt, um sie am Kurse weiter zu interessieren 2 ).

Sehr oft mündet dagegen das Emissionsgeschäft in bank widrige E f-fekten bei astung aus. Nicht selten zieht sich die Abwicklung Jahrzehnte hin,selbst bei letzten Endes erfolgreichen Geschäften. Unverkaufte Restbestände aus Tagender Hochkonjunktur belasten die Banken in Depressionszeiten. Gelegentlich habenauch die Banken, verlockt durch hohe Dividenden, eigene Emissionswerte absicht-lich zurückgehalten, die sie bei sinkenden Dividenden und weichenden Kursen dannnicht mehr absetzen können. Stets ist solcher Effektenbesitz ein Zeichen, daß dasEmissionsgeschäft nicht geglückt, daß die Bank auf ihren Wertensitzen gebliebenist". Bilanzmäßig wird derartige Effektenbelastung vielfach verschleiert durchAbschiebung auf Tochtergesellschaften.' In anderen Fällen macht man Effektenscheinbar verkäuflich, indem man sie verkauft, aber beleiht. Derartige Lombards

J ) J. W o 1 f, Vorschläge zur Hebung der deutschen Staatsanleihen. Leipzig 1911.Reichsanzeiger v. 6. Jan. 1911. H. Härtung, Die Depositengelder in der Bank-enquete. Berlin 1910. S. 103.

2 ) Diouritch, l'Expansion des Banques allemandes ä l'etranger. Paris et Berlin. 1909. S. 162.

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