120 G. v. Schulz e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. II
Bei den zahlreichen und verschiedenartigen Engagements einer größeren Bankin Effekten ist die regelmäßige Uebersicht über den Effektenverkehr eine ebensoschwierige wie wichtige Aufgabe der Buchhaltung. Die Depots A und B werdenals Eigentum der Kunden gesondert verwaltet und erscheinen überhaupt nicht inder Bankbilanz. Die Effektenbilanz gibt Aufschluß über den eigenen Effekten-bestand der Bank sowohl im eigenen Tresor, wie bei den Korrespondenten. Vondem Gesamtbestande werden abgezogen diejenigen Stücke, welche über Stücke-konto den Kunden geschuldet werden; der Rest umfaßt die „Nostrostücke", welcheallein als Aktivum der Bank gebucht werden.
E. Das Emissionsgeschäft 1 ).
a) Begriffliches. Unter Emissionsgeschäft verstehen wir den Vertriebneu geschaffener Effekten; die Bank, welche emittiert, bringt alsKreditvermittlerin Anlage suchende Kapitalisten und kapitalsuchende Unternehmerzusammen. Man unterscheide: 1. „Aussteller" ist der Kreditnehmer, der aufdem Effektenwege Anlagekapital flüssig macht, z. B. Staat, Kommune, Aktiengesell-schaft, in wenigen Fällen auch Einzelunternehmer (Kruppsche Anleihen). 2. Inmanchen Fällen entsteht das kreditsuchende Unternehmen erst gelegentlich derEffektenausstellung; der Aussteller ist dann zugleich „Gründer". Vielfach sindunsere Kreditbanken bei der Gründung von Aktiengesellschaften mit beteiligt —Gründung ist ein bankmäßiges Nebengeschäft, das mit der Emissionbegrifflich gar nichts zu tun hat, aber dieselbe vorbereitet. 3. Der „E m i 11 e n t"vertreibt die ausgestellten Effekten an das Publikum. Manchmal ist der Ausstellersein eigener Emittent; in den meisten Fällen bedient er sich dazu der Kreditver-mittlerin, der Bank.
Das Unternehmertum nimmt heute Anlagekapital überwiegend in Effektenformauf. Zu diesen Unternehmern gehören in erster Linie die Staaten, welche sich dieMittel der äußeren Machtpolitik, wie der inneren Kulturpolitik auf dem Effekten-wege beschaffen: Flotten und Eisenbahnen! Wäre die britische Wirtschafts-suprematie des 19. Jahrhunderts denkbar ohne die ungeheure Staatsschuld, welcheAnlagekapital für Trafalgar und Waterloo beschaffte? Aber kein Anlagekapitalist ewig, daher sollten die dasselbe vertretenden Effekten getilgt werden, es sei denn,daß aus den laufenden Erträgnissen des Unternehmens für stete Erneuerung desVerschleißes regelmäßig gesorgt wird. Letzteres kann bei Eisenbahnen, Wasser-,Gas-, Elektrizitätswerken der Fall sein. Regelmäßiger Ersatz liegt grundsätzlichvor bei Aktien, welche im allgemeinen — um der Sicherheit der Gläubiger willen —nicht getilgt werden dürfen.
„Emission" ist die Tätigkeit, welche zum Zweck hat,Effekten erstmalig in den Verkehr einzuführen. Emissionist zunächst ein juristischer Begriff, zu dem das wirtschaftliche Merkmal der „Kapital-investition", d. h. der Inanspruchnahme des Kapitalmarkteszwecks Beschaffung von Anlagekapital hinzutritt. Dies istnicht immer der Fall: Es gibt Vorgänge, die sich juristisch, aber nicht wirtschaftlich,als Emission darstellen, z. B. Umgründungen, die lediglich altes Kapital in Effekten-form gießen, oder bei sofortiger Ausfuhr der emittierten Effekten, wobei der hei-mische Kapitalmarkt unberührt bleibt. Der Markt wird auch in solchen Fällennicht in Anspruch genommen, wo die Bank das Erträgnis der Emission dem Marktesofort wieder zur Verfügung stellt, z. B. bei Beleihung neu emittierter Werte, beiEmission von Bankaktien, auch für jenen Teil der Emissionsbeträge, die den Banken
*) W. L o t z, Handwörterbuch III. S.936ff. mit reichen Literaturangaben. Derselbe,Die Technik des Emissionsgeschäfts. (Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volks-wirtschaft im Deutschen Reich, herausgegeben von Schmoller, 14. Jahrg. 1890. S. 393 ff.,sowie in Buchform. Leipzig 1890.)