124 G. v. Schuhe-Gaevernitz, Die deutsche Kreditbank. II
Nach schlechten Erfahrungen, welche in den siebziger Jahren mit Neugründungengemacht wurden, bevorzugen die Banken heute die Umwandlung bestehender Privat-unternehmungen in Aktien-Unternehmungen — die „Umgründung". DieBanken hoffen durch Einblick in die bisherigen Geschäftsergebnisse ihre Gefahrals Emittenten zu vermindern. Umwandlungen sind meist zugleich mit Kapital-vermehrung verbunden und führen insofern zur Inanspruchnahme des Kapital-marktes. Zur Umwandlung geeignete Objekte stehen hoch, in Zeiten der Hochkon-junktur oft zu hoch im Preise. Insbesondere wenn der Vorbesitzer in bar, stattin Aktien ausgezahlt wird, sind diese hohen Preise gefährlich. Auch an Sanierungenund Fusionen beteiligen sich unsere Kreditbanken in Vorbereitung künftiger oderin Fortsetzung früherer Emissionen 1 ). Häufig betreiben die Banken als Interes-senten eines gefährdeten Unternehmens dessen Fusion mit einem stärkeren Unter-nehmen, um die dem ersteren gewährten Kredite durch die Emission von Obli-gationen oder Aktien des zweiten zu retten.
Der Uebernahme neugeschaffener Effekten als aktivem Kreditgeschäft ent-spricht als passives Kreditgeschäft die Emission im engeren Sinne,d. h. der Verschleiß der übern om menen Effekten — zwei Ge-schäfte, die zeitlich weit auseinanderfallen können. Oft liegen die Aktien jahre-lang bei dem Konsortium, bis ein zugkräftiger Prospekt möglich ist. Allmählichwerden die Berichte günstiger: „Die Braut schmückt sich für den Bräutigam".
c) Emission unter der Hand und durch Subskription. Hinsichtlich der Emis-sion unterscheide man den V e r s ch 1 e i ß „unter der Hand" vom Massen-ausverkauf. Im ersteren Falle geschieht der Verkauf der übernommenen Effektenstückweise an den Bankschaltern. Dieser Weg ist in Frankreich üblich kraft desweitverzweigten Filialnetzes der französischen Großbanken, bei uns gewöhnlich fürPfandbriefe, da Subskription hier selten Erfolg hätte. Dem gegenüber steht Ver-kauf auf einen Schlag. Die Bank veröffentlicht bestimmte Bedingungen,unter denen sie zur „Zeichnung" (Subskription) einlädt. Die geschickteFestsetzung der Bedingungen ist für den Erfolg der Emission höchst bedeutungs-voll. So sucht die Bank z. B. durch Gestaltung der RückZahlungsbedingungen(Rückzahlung über pari, Ausschluß der Konversion für bestimmte Zeit usw.) demPublikum eine Anleihe schmackhaft zu machen. Auch der Zeitpunkt, der für dieZeichnung gewählt wird, ist bedeutsam. Unsere Emittenten pflegen vielfach denGeldmarkt für diesen Zeitpunkt „vorzubereiten". Wenn z. B. die einem Unter-nehmen nahestehenden Großbanken die Aktien desselben in großen Posten unterdem allgemeinen Reportsatze hereinnehmen, so gilt dies in Börsenkreisen als sicheresZeichen einer nahe bevorstehenden Emission junger Aktien 2 ). Die entscheidendeBedingung betrifft die Höhe des Zeich nungs- (Subskriptions-, auch Emissions-)Preises. Je höher dieser Preis über dem Uebernahmepreis steht, desto größerder Gewinn der Bank. Aber die Bank darf den Zeichnungspreis keinesfalls zu hochansetzen, sonst bleiben die Zeichner aus — besonders die „festen Hände". BeiAnleihen ist eine Emission über pari dann möglich, wenn die Konversion für be-stimmte Zeit ausgeschlossen, öder über pari vereinbart ist. Aktienemissionüber pari ist üblich, um das Nominalkapital der Gesellschaft niedrig und dieDividenden hoch zu erhalten; sie stärkt zugleich die Reserven, indem das Agioder jungen Aktien nach Gesetz der Reserve zugeführt werden muß. Der in denVereinigten Staaten üblichen Ausgabe unter pari — „Verwässerung des Aktien-kapitals" — ist in Deutschland durch das Gesetz, das nur volleingezahlte Inhaber-aktien kennt, ein Riegel vorgeschoben. Hohe Emissionspreise der Aktien reizen er-fahrungsgemäß zum Kauf und locken das Publikum vom Markte der Anleihen auf denMarkt der Aktien; freilich umkleiden unsere Emittenten das Aktienwesen damitzugleich mit dem trügerischen Schimmer besonderer Rentabilität und geben den