150 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. III
bei vernünftiger Verwertung ohne Zweifel zu sehr vorteilhafter Entwicklung ge-langen würde, erstirbt vollständig. Ich möchte den Bankleitern folgende Vorschlägeunterbreiten: Innerhalb der Banken werden wöchentlich ein oder mehrere Vorträgearrangiert, in welchen alle Zweige des praktischen Bankgeschäfts sukzessive behan-delt werden; die Chefs der betreffenden Abteilungen (seien es Buchhaltung, Effekten-,Wechsel- und Gold-Arbitrage, Wechselrecht, Bembours-, Kredit- und Syndikats-geschäfte) und auch der Dezernent für häufig vorkommende juristische Fragen werdenim Laufe des Winters diese Themen in je einem oder in zwei Vorträgen durch-nehmen, und jeder, der sich für die Materie interessiert, kann hieran teilnehmen.Außerdem sollten m. E. einzelne Direktoren ihrem Personal durch die Einrichtungeiner wöchentlichen Sprechstunde Gelegenheit geben, in Kontakt mit der Direktionzu kommen. Durch ein solches Vorgehen wird sowohl dem Angestellten als der Bankselbst, der ja an gutem Nachwuchs entschieden gelegen sein muß, ein Dienst er-wiesen. Wir haben bei meiner Firma Vorträge seitens der einzelnen Departementschefsmit Erfolg eingeführt; Chefs, Prokuristen und Syndikus haben solche Vorträgegehalten."
c) „Verbeamtung". Gewerkschafts- und Bildungswesen sind aber nur „Mittelzum Zweck", hinter denen sich das letzte Ziel der „Verbeamtung" verbirgt. Dieletzten Forderungen der Bankbeamtenbewegung sind so ungewerkschaftlich wiemöglich. Eine echte Gewerkschaft verlangt kürzeste Verträge (womöglich ohnejede Kündigungsfrist), Loslösung des Arbeiters von seinem Betriebe, Nivel-lierung der Arbeitsbedingungen im ganzen Gewerbe; sie beargwöhnt Wohlfahrts-einrichtungen, z. B. Pensionskassen des Unternehmers, als Bindungen. Die Bank-beamtenbewegung erstrebt dagegen dauernde Verträge, lange Kündigungsfristen,Pensionsansprüche des Angestellten bei Alterund Invalidität nach zehnjähriger Dienst-zeit in seinem Institut, automatisches Aufrücken im Betriebe nach Dienstalter,Entlassung nur auf Grund eines Disziplinarverfahrens usw. 1 )—kurz, ihr Bestrebenist es, den einzelnen Angestellten in seinem Betriebe noch fester zu verankernals bisher. Ideal der Gewerkschaftsbewegung ist der durch Koalition „freie" Ver-käufer der Ware Arbeit, der das Angebot seiner Ware unter Umständen im Streikzurückhält, Notangebot durch Arbeitslosenunterstützung vermeidet, schließlich dasAngebot durch Festlegung der Arbeiterzahl im Beruf, Lehrlingsbeschränkung usw.kontingentiert. Ideal der Beamtenbewegung ist dagegen das „Mitglied", das demBetrieb „standesgemäß" für das Leben eingefügt ist.
Das Wichtigste aber behufs dieser geistigen Bindung an das Ganze ist die Hoff-nung der Tüchtigen und Strebenden, zu leitenden Stellen emporsteigen zu können —auch ohne Vetternschaft und Empfehlung. Tausende marschieren aus, den Mar-schallstab im Tornister; die wenigen, die den Marschallstab wirklich herausholen,spornen jene Tausende an, die zurückbleiben. Die Möglichkeiten des Aufstiegesim Großbetriebe würden dadurch erheblich verbreitert werden, wenn unsere Bank-direktoren sich entschließen könnten, an den Aufichtsratstellen, welche das Systemunseres Bankenaufbaus in ihren Händen zu Dutzenden vereinigt, tüchtigste Ober-beamte teilnehmen zu lassen.
Je mehr unsere Bankwelt zu einem Ganzen unter öffentlich-rechtlicher Spitze(Reichsbank) zusammenschmilzt, je mehr das Monopol an Stelle der Konkurrenz tritt,und dieses Monopol gemeinwirtschaftlicher Regelung unterzogen wird, um so mehrmuß die Verbeamtung der Angestellten fortschreiten — mit ihren Vorzügen, mitihren großen Gefahren! Die Reichsbank kann es nicht zulassen, daß eine unsererGroßbanken etwa durch Streik auch nur eine Woche lahmgelegt wird. -Sie hatschon so vielfach in das private Bankwesen eingegriffen, daß vielleicht einmal dieAngestelltenfrage ebenfalls ihrer Beaufsichtigung unterfallen könnte ? Auch hier giltuns Deutschen, die nach dem Gesetz des staatlichen Ganzen „angetreten" sind,
') „Annäherung an das Recht der öffentlichen Beamten." Günther, Die deutschenTechniker. Leipzig 1912. S. 242.