182 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. III
Noch weniger vermag selbst die größte Bank darauf zu verzichten, im Notfalle durchRediskont bei der Reichsbank Hilfe zu suchen. In letzter Linie verfügt die Reichs-bank über den nur allzu bereiten Gesetzgeber, durch dessen Hand sie jeden Wider-stand brechen, allerdings auch die welterobernde Spannkraft unseres Bankwesenszerbrechen könnte. Aber diese letzten Mittel stehen nur drohend im Hintergrunde:suaviter in modo, fortiter in re!
Die Einzelforderungen, welche der Reichsbankpräsident Havenstein und seinpublizistischer Mitarbeiter v. L u m m 1912 x ) der Oeffentlichkeit unterbreiteten, be-zwecken Einschränkung „ungesunder" Industrie- und Börsenkredite — wenigerBeschneidung erteilter, als größere Zurückhaltung hinsichtlich der zu erteilendenKredite, weniger Einschränkung der mittleren und produktiven Kredite der Provinz,als der großen und spekulativen Kredite der Börsenplätze. Die Reichsbank rätzur Erhöhung der Einschüsse auf spekulative Effektenkonten mit Hinweis darauf,daß dann im Krisenfalle nicht so schnell gekündigt zu werden braucht, und dieEffektenkurse besser gehalten werden können. Die Reichsbank empfiehlt fernerErhöhung der Akzeptprovisionen und der Reportsätze zwecks Beschränkung zweierKreditformen, die im Krisen- und Kriegsfalle anerkanntermaßen die gefährlichstensind. Solche Maßregeln würden allerdings unsere Industrialisierung etwas verlang-samen. Hinsichtlich der Akzeptprovision wäre zu scheiden das internationale Handels-akzept, das im Interesse unseres Ueberseehandels nicht verteuert werden darf, unddas heimische Industrieakzept, das, soweit es sich um Anlagekredit handelt, ingewissen Grenzen verteuert werden soll. Weiter rät die Reichsbank zur Erniedrigungdes Depositenzinses, da hoher Zins die Banken zu gewagten Geschäften führt.Vor allem galt es Beseitigung des Mißstandes, daß die Banken in gegenseitigerUeberbietung Geld zu übertrieben hohem Zinsfuß — bis zu 8 % — aus demAuslande holten. Es handelte sich bei solchen Forderungen um Zustände, wiesie etwa auf dem wirtschaftlich tiefer durchpflügten Boden Hamburgs schon seitJahren an der Tagesordnung waren. Dort wurden täglich fällige Gelder —Giroeinlagen, Scheckkonten — nicht höher als mit 1 % verzinst, es wurden höhereAkzeptprovisionen als im Inland belastet (14% bei Blankokredit per 3 Monate),erheblich höhere Einschüsse auf spekulative Effektenkonten verlangt (regelmäßig10—25%). Zur Erreichung der gesteckten Ziele verwies die Reichsbank auf denWeg der Verabredung, der „Preiskonventio n". Auch dieser Vorschlagbetraf nichts grundsätzlich Neues, wie denn bisher örtliche Abkommen über denDepositenzins und die Akzeptprovision üblich waren 2 ). Es handelte sich umVerabredungen, welche den schärfer konkurrierenden Provinzbanken zurzeit nochweniger vertraut sind als den an gemeinsames Vorgehen bereits gewohntenGroßbanken. Auch stellte es sich heraus, daß die Verhältnisse in der Provinz soverschiedenartig waren, daß eine allgemeine Regelung von der Zentrale aus sichals unmöglich erwies. Vielmehr erschien Gruppenbildung nach den Hauptorten derProvinz als das Mittel, um die allgemeinen Grundsätze den örtlichen Verhältnissenanzupassen. Nicht dachte die Reichsbank an ein eigentliches Bankenkartell; einegewisse Konkurrenz der Banken hielt man nach wie vor angemessen zwecks größererRücksichtnahme auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kundschaft. Wenn der Privat-banker sich von solchen Vereinbarungen ausschloß, so schien dies unbedenklich-.Sein Eigenkapital ist zu beschränkt, um die Kreditpolitik der Reichsbank zudurchkreuzen, während er im einzelnen Falle dem Kleinbetrieb und dem Anfängerdurch persönliches Entgegenkommen emporhelfen kann.
Die Vorschläge der Reichsbank empfahlen sich den Kreditbanken im privat-wirtschaftlichen Sinne durch vermehrte Zins- und Provisionsgewinne. Auf dem