Druckschrift 
Die deutsche Kreditbank / von Gerhart von Schulze-Gaevernitz
Entstehung
Seite
184
Einzelbild herunterladen
 

184 G. v. S c h u 1 z e-G aevernitz, Die deutsche Kreditbank. III

frei, es gelegentlich bis zur Höhe des Mindestguthabens abzuheben, aber es sollimmer wieder aufgefüllt werden, um die vorgeschriebene Quote im Jahres-durchschnitt zu erreichen. Diese Verpflichtung kann also nur den Aktienbanken,welche Bilanzen veröffentlichen, auferlegt werden, sowie den öffentlichen,zu Bilanzen verpflichteten Bankinstituten. Mit Recht weisen unsere Kreditbankendarauf hin, daß die Post, die Zentralgenossenschaftskasse und die Sparkassen ge-waltige Summenfremder Gelder" verwalten, ohne, bisher zu der Liquidisierungunserer Volkswirtschaft erheblich beigetragen zu haben. Sie verlangen Ausdehnungder Reserveverpflichtüng auch auf diese halböffentlichen Institute. Wollte manden Privatbanker ebenfalls einbeziehen, so müßte das Recht der Depositen-annahme an die Bedingung der Bilanzveröffentlichung geknüpft werden.

Es verwirrt obige Sachlage, wenn man die Forderung erhöhter Barreservender Kreditbanken unmittelbar mit der Goldpolitik der Reichsbank in Verbindungbringt 1 ). Es ist richtig: diese Barreserven können in Banknoten, in Rediskonten usw.eingebracht werden; soweit dies in Edelmetall geschieht, kann es auf demKreditwege der Reichsbank entzogen worden sein. Trotzdem besteht ein mittel-barer Zusammenhang zwischen der Erhöhung der Barreserven und der Gold-politik der Reichsbank. Letztere wird einen erheblichen Teil dieser Barreserven,welche das Liquiditätszentrum der Volkswirtschaft darstellen sollen, in der liqui-desten aller Waren Gold anlegen. Eine derartige Politik wird ihr dadurcherleichtert, daß sie durch Erhöhung ihrer zinslosen Betriebsmittel in die Lage versetztist, für ihre Goldpolitik größere Opfer als bisher zu bringen. Sie könnte z. B. an dieAbschaffung der Prägegebühr beim Ankauf von Barrengold denken, eine Gebühr(3 Mk. pro Pfund fein), die wie ein Einfuhrzoll gegen Gold wirkt. Auch mögen gewisseautomatische" Zusammenhänge wirksam werden. Hinsichtlich des Zirkulations-goldes weist v. Lumm darauf hin, daß jede Krediteinschränkung eine gewisse Edel-metallersparnis bedeutet, weil jeder Kredit, auch der buchmäßig gegebene, in Edel-metallbewegungen des Kleinverkehrs ausstrahle. Diese Zusammenhänge sind sichernicht stark genug, um eine bewußte Goldpolitik der Reichsbank entbehrlich zumachen.

d) Bankkontrollen, Sobald man auf die Vereinbarungen zwischen Groß-banken und Reichsbank abhebt, meldet sich die Frage nach Einhaltung derartigerVerabredungen, also die Frage der Bankkontrollen Kontrolle dahin, daßnichtdie Rosinen verspeist werden und der Kuchen stehen bleibt". Freiwillige Zusammen-arbeit der Kreditbanken mit der Reichsbank vermeidet am ehesten die mit Rechtgefürchtete bureaukratische Instanz, welche gegenüber dem Unehrlichen versagen,den Ehrlichen dagegen schwer belästigen könnte. Mit Recht warnte Havensteindavor, wegen der Verfehlung einzelner die ganze Kreditorganisationin spanischeStiefel einzuschnüren". Die Kontrollämter unserer Hypothekenbanken und Ver-sicherungsgesellschaften, auf welche man hinweist, sind keineswegs in Vergleichzu stellen, weil sie erste und gleichartige Sicherheiten zu prüfen haben. Denkbarwäre dagegen ein Ausschuß unserer Großbanken unter dem Vorsitze der Reichs-bank, welcher die Durchführung der Vereinbarungen überwachen, hinter die Kulissenblicken und seine zunächst vertrauliche Kritik unter Umständen verlautbarenkönnte. Die Banken haben an einer solchen mehr internen Kontrolle ein um sogrößeres Interesse, als sie tatsächlich bereits einen gegenseitigen Garantieverbandbilden. Die angesehensten Männer unserer Bankwelt haben einen solchen Ausschuß.für möglich erklärt. Daß er nach dem Vorbilde der genossenschaftlichen Revisions-instanzen mit der Zeit zur materiellen Bilanzkontrolle schreiten könnte, ist ebenso-wenig ausgeschlossen, als daß er mit weiteren Aufgaben betraut würde. Etwa alsletzte Börsenzulassungsstelle, die hinsichtlich ausländischer Anlagen volkswirt-schaftliche und nationalpolitische Gesichtspunkte zur Anwendung brächte? Ist

3 ) Arnold, Bankarchiv v. 1. Dez. 1906 (Die Bedeutung der Giroguthaben für dieBankpolitik). Dagegen mit Recht P1 e n g e passim.