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Die deutsche Kreditbank / von Gerhart von Schulze-Gaevernitz
Entstehung
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III

Bankenaufbau.

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der halb staatliche, halb privatkapitalistische Zusammenschluß, wie er bei wachsenderFühlung der Großbanken untereinander und mit der Reichsbank schon heute unaus-gesprochen besteht, in der Form eines besonderen Organs zum Ausdruck zu bringen?Es ist anzunehmen, daß die fortschreitende Entwicklung zur Organbildung führenwird.

In diesem Zusammenhang erhebt sich die Frage: Ist es Aufgabe der Zentral-bank, selber in Konkurrenz zu den großen Kreditbanken zu treten ? In solcher Richtungläge der viel empfohlene Uebergang zum verzinslichen Depositum 1 ). Es wäre denkbar,daß die Reichsbank als Depositenbank dem zentralen Geldmarkt billige Gelderentnähme, um sie bewußtermaßen abgelegeneren Teilen unseres Wirtschaftslebenszuzuführen, welche gefördert werden sollen: der feinen Industrie und der Provinz.Durch Zinserhöhung ihrer Depositen könnte die Reichsbank jede Emission ohneweiteres durchkreuzen. Endlich könnte man sich die Depositenpolitik zu einerbewußten Konjunkturpolitik ausgebildet denken Verknappung des Zinses gegen-über ungesunder Hausse, Verbilligung behufs Ueberwindung der Depression. Aberdie Reichsbank würde damit ihre Verantwortlichkeiten außerordentlich vermehrenund müßte ihren Geschäftsbetrieb von Grund aus ändern, um Zinsen zu erwirt-schaften. Mit Recht nennt v. Lumm den Uebergang zum verzinslichen Depositen-geschäft ohne es unter allen Umständen abzulehnen einenWendepunkt dergesamten Bankpolitik" a ). Es wäre weit vorzuziehen, die Verantwortlichkeitenauf mehrere Schultern zu verteilen und die privaten Großbanken zur Wahrnehmungvolks wirtschaftlicher Pflichten unter Leitung der Reichsbank anzuhalten, imübrigen bei der Arbeitsteilung zwischen Großbanken und Zentralbank zu ver-bleiben.

C. Männer und Werte.

Wir befinden uns mitten in einer Umwälzung unserer deutschen Kreditwirt-schaft, aus deren Bewegungen und Gegenbewegungen sich die großen Linien derZukunft herausheben. Auf der Höhe des Freihandels und damit von der Höhe seinereigenständigen Entwicklung überhaupt hatte der Brite erklärt: Die einzelnen Bankenhaben nicht aktiv in das Wirtschaftsleben einzugreifen, sondern lediglich auf ge-gebene Situationen automatisch zu reagieren. Demgegenüber zeigt das Deutsch-land des 20. Jahrhunderts einen organisatorischen Zusammenschluß der Bankmachtunter staatlicher Anregung und Wegweisung, wobei der privaten Selbstbestimmungein weites Feld der Betätigung offen bleibt. Nicht handelt es sich um gesetzgeberischeReglementierung im einzelnen oder um Verstaatlichung des Bankwesens, nicht umRückfall in veralteten Merkantilismus des 18. Jahrhunderts. Die Vorherrschaftder Paragraphen würde das volle, manneskräftige Leben verknöchern, dessen ge-waltiger Pulsschlag mächtige Wellen nach allen Teilen der deutschen Volkswirtschaftund weit darüber hinaus aussendet. Verstaatlichung im alten Sinne wäre das Endeunseres Wachstums und gleichbedeutend mit Stillstand.

Beispielsweise: Kein Gesetzgeber kann jene persönlichen Beziehungen zwischenBank und Kunden regeln, auf denen die Güte der Debitoren beruht, kein Paragraphkann die intime Prüfung der Uebernahmeverträge ersetzen, durch welche der Emittentden nationalen Kapitalien den Weg weist. Kein Bureaukrat kann die Ueberhand-nahme der spekulativen oder rentnerischen Gesichtspunkte im Emissionsgeschäftverhindern. Sie alle sind machtlos gegenüber den Eigenspekulationen von Bankenund Bankdirektoren, gegenüber dem Schachtelsystem von Tochtergesellschaftenzur Ablagerung fauler Werte, gegenüber der gewissenlosen Beratung des Anlagesuchenden Sparers. Paragraphen können den kaufmännischen Wagemut und damit

}) U. a. P. Steller, Das Bankgewerbe. Saarbrücken 1912. S. 66.

a ) Aehnliche Bedenken äußert H. Schumacher, Die Barreserven der Großbanken.Frankfurter Zeitung v. 2. Juli 1914.