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Volkswirtschaftliche Studien aus Rußland / von Gerhart v. Schulze-Gävernitz
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verlangt*, voraussichtlich werden bei Gelegenheit der nächstenVolkszählung diese Wünsche zur Sprache gelangen.

Stets also schwebt über dem Bauern das Damoklesschwerteiner gänzlichen Revolution aller Besitzverhältnisse, aber auchabgesehen davon ist das Recht der Nadjelbesitzer noch weitentfernt von freiem Privateigentum: alljährlich finden in derGemeinde Landverlosungen statt, welche die dem einzelnenNadjel zukommenden Felder bestimmen: mit andern Worten,der Nadjel ist nur ein ideelles Anteilrecht am Gemeindelande,keineswegs örtlich festgelegt. Alljährlich wird zwischen denNadj elber echtigten Vs der Flur neu verlost; der Bauer bestelltalsdann das ihm zugeloste Feld zunächst mit Winterkorn, daszweite Jahr mit Sommerkorn; das dritte Jahr fällt das Landin die allgemeine Brache, welche vom Gemeindevieh beweidetwird. So bebaut der Bauer das Feld voraussichtlich nichtlänger als zwei Jahre.

Die Bauern wissen sehr wohl, dafs infolge hiervon Niemandbesondere Sorgfalt aufwenden wird, welche erst bei späterenErnten sich lohnte: er arbeitete ja nicht für sich, sondern füreinen Fremden. Insbesondere ist bei dieser Ordnung desLandbesitzes Düngung so gut wie ausgeschlossen. Auf unsereFrage, weshalb angesichts dieses Mifsstandes die Nadjele nichtdauernd festgelegt würden, antworten die Bauern: jeder Nadjelzahle gleiche Steuern, und bei der Verschiedenheit des Bodenssei es nur durch jährliche Neuverlosung möglich, die einzelnenNadjele gleich zu belasten. Es ist dies ein Beweis dafür, wiesehr gegenüber dem Besitzrecht die damit verbundene Steuer-pflicht in das Gewicht fällt.

Übrigens haben einige wohlhabende Wirte letzthin eineAnzahl von Nadjelen der Herrschaft der Gemeinde entzogen,indem sie das volle Ablösungskapital bar bezahlten; dasfreigekaufte Ackerland wurde ihnen in zusammenhängendenStücken aus der Gemeindeflur und Gemenglage ausgeschnitten;sie sind Privateigentümer geworden und der Solidarhaft fürSteuern wie dem Flurzwang entzogen. Bezeichnenderweiseaber haben diese Bauern, welche Nadjele auskauften, allemindestens einen Nadjel in dem Gemeindelande beibehalten,