404 Zweites Buch. Die Genesis des modernen Kapitalismus.
tarn meum questum quam suum divinum honorem quaerere. Hierfehlte also von den subjektiven Voraussetzungen der kapitalistischen Unternehmung auch der kapitalistische Geist, die intentio lueri,noch völlig. Solcherart Künstlern oder Handwerkern treten nundie reichen Leute zur Seite, es wird „impensis“ dieses oder jenes ge-druckt, falls das nötige Sachvermögen nicht auf dem Wege genossen-schaftlichen Zusammenschlusses beschafft wurde. Von 1121 BaselerDruckereien in den Jahren 1501 bis .1536 sind 826 „impensis“ vonVerlegern, 124 von Buchdruckergenossenschaften verlegt'. DieBetriebe auch berühmter Drucker überschritten häufig genug nichtdie Ausmafse gröfserer Handwerksbetriebe: Johann Amerbach hatte1497 8 Gehilfen nebst 2 Posselierern und einem Korrektor; HansFroben druckte in der Blütezeit seines humanistischen Verlags mit4, später mit 7 Pressen, Froben und Episkopius hatten 1558—64in ihren beiden Druckereien je 1 Korrektor und Lektor,6 Setzer und 5—6 Drucker; Hans Herrgott in Nürnberg hatte zurBlütezeit seines Nachdrucks (1524) nur 4 Knechte 1 2 * * * * * .
Im Grunde hatte der Vertrag zwischen Gutenberg und Fustvom 22. August 1450 auch gar keinen anderen Sinn, als dafs derGeldbesitzer Fust den Handwerker Gutenberg „verlegte“. „JohannFust , gewinnsüchtig und unredlich wie wir ihn . . . kennen gelernt,hatte wahrscheinlich schon beim Abschlufs seines Vertragesmit Gutenberg den Entschlufs gefafst, dem geldarmen Erfinderdurch Vorschüsse das Geheimnis der Kunst zu entlocken undsich dann den Lohn fremder Mühe und Arbeit gemächlich zuzu-wenden 8 .“
Daneben finden wir aber auch schon frühzeitig, dafs diekapitalistische Unternehmung sich des Grofsbetriebes in Form
1 Geering, 328. Vgl. aucli Oskar Hase, Die Koberger. 2. Aufl.(1885), 143 f. Die Koberger stellten 1504 den eigenen Druckereivertrieb einund „verlegten“ von dann ab nur noch fremde (handwerksmäfsige) Drucker.
2 Hase, a. a. 0. S. 411.
8 Karl Falkenstein , Geschichte der Buchdruckerkunst in ihrer Ent-
stehung und Ausbildung (1840), 113. Der erwähnte Vertrag, den Joh .
W etter in seiner Kritischen Geschichte der Erfindung der Buchdruckerkunst(1836), 284—290, in extenso publiziert hat, findet sich im Auszuge bei Falken-
stein, a. a. O. S. 103. Genaueres darüber siehe jetzt bei G. Zedier, Guten-
berg-Forscliungen (1901), 61 ff. Über den ähnlichen Vertrag zwischen Guten-berg und Humery siehe Falkenstein, a. a. O. S. 119. Im übrigen vgl.
F. Kapp , Geschichte des deutschen Buchhandels. 1886, und Wold. Koehler,Entwicklungsgeschichte d. buchhändlerischen Betriebsformen. Bas. Diss. 1896.