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Einführung in einige Hauptgebiete der Nationalökonomie : siebenundzwanzig Beiträge zur Sozialwissenschaft / von Georg Friedrich Knapp
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Die bäuerliche Leibeigenschaft im Osten.

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an diese fast vergessene Einrichtung einer längst überwundenen Barbareierinnert; und mit begreiflicher Entrüstung denkt er an die Zeit zurück,die, wie er sich dunkel erinnert, in den östlichen Provinzen erst durchdie Anregung der Französischen Revolution, in den ersten Jahren des19. Jahrhunderts, ihr Ende fand.

Ein wahrhaft erquickendes Gefühl der Genugtuung aber ergreift denheutigen Fabrikherrn, der aus seinen Werkstätten einen Blick in jenelandwirtschaftlichen Betriebe wirft:Man sage, was man wolle, dasJunkertum jener Zeit hat sich da drüben im fernen Nordosten dochDinge herausgenommen, die uns niemals auch nur in den Sinn gekommensind.

Versetzen wir uns einmal in diese Länder, die an die Ostsee anstoßen,und beginnen wir unsere Wanderung in Holstein ; auf der Ostseite findenwir im 18. Jahrhundert adlige Güter mit bäuerlicher Leibeigenschaft;es kommt vor, sagt Georg Haussen, daß die Junker beim (Kartenspiel,statt um Geld, gelegentlich um Menschen spielen: wer verliert, mußdem Gewinner einen Leibeigenen abtreten. Freilich zweifelt unser Ge-währsmann, ob dies eigentlich erlaubt war, aber doch ist es .vorgekommenund zeigt also die landläufige Auffassung der Dinge an. Wenn,wir nun beiLübeck die Trave überschreiten, so kommen wir nach Mecklenburg .Böhlau, der über die mecklenburgische Leibeigenschaft geschrieben hat,sagt ausdrücklich, daß daselbst im 18. Jahrhundert der Leibeigene auchohne das Gut, zu welchem er gehörte, hat veräußert werden dürfen,und führt einen Schriftsteller an, der diesen Gebrauch als quotidianaipraxis bezeichnet. Noch ein Schrill weiter gegen Osten führt uns nachNeuvorpommern und Rügen; Fuchs hat Urkunden aufgefunden und ver-öffentlicht, welche gar keinen Zweifel darüber lassen, daß zum Beispielin der Herrschaft Putbus Leibeigene einfach gekauft und verkauftworden sind, und in einem gleichzeitigen Schriftsteller eine Stelle nach-gewiesen, worin dieser Gebrauch sowohl in als außerhalb des Domaniumsalswahrer Negerhandel bezeichnet wird.

Holstein war eine fast unabhängige Adelsrepublik, an deren Spitzeals Herzog der König von Dänemark stand, der höchstens auf seinen Do-mänen, niemals jedoch auf den Privatgütern mit irgendeinem Nachdruckals Landesherr auftrat. Mecklenburg war ebenfalls eine Adelsrepublik,an deren Spitze zwar ein einheimischer Fürst stand, aber die ständischeGewalt war hier ungebrochen; völlig ungestört geschah das, was dieJunker auf ihren Landtagen zu beschließen für gut fanden. Neuvor-