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If. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit.
pommern war in der gleichen Verfassung wie Holstein. Es gehörte demKönig von Schweden , der sich aber in die Angelegenheiten der Ritter-güter nicht eininischtc. Auch hier also eine in inneren Angelegenheitenvöllig ungestörte Adelsrepublik. In keinem der drei genannten Ländermachte sich ein Landesherr in dem damals modernen Sinne des auf-geklärten Despotismus fühlbar.
Für alle drei Länder steht es indessen fest, daß das Verkaufen vonMenschen erst ganz spät aufkam; im Mittelalter ist davon gar keine Rede,auch im Anfang der Neuzeit nicht; erst nach dem Dreißigjährigen Krieg,ja eigentlich erst im 18. Jahrhundert kommt dieser Gebrauch zum Vor-schein. Wir haben es also gar nicht mit einer mittelalterlichen Einrich-tung zu tun. Diese Leibeigenschaft stammt aus der Neuzeit; sie ist sogarviel jünger als die Negersklaverei in den Kolonien, die ja bis in den An-fang des 16. Jahrhunderts zurückreicht. Wir tun also dem Mittelalterschweres Unrecht, wenn wir diese Leibeigenschaft mittelalterlich nennen.Sie ist in unserem Osten eine Ausgeburt des viel gepriesenen Jahrhundertsder Aufklärung.
Man begreift dies einigermaßen, wenn man bedenkt, daß die Auf-klärung, entgegen dem Lauf der Sonne, von England über Frankreich nach Deutschland vorrückte und bei ihrer Ankunft an der Elbe, als wäresie ein Refreiungsheer, den Flußübergang etwas schwierig fand. Erstin den letzten Jahrzehnten des Jahrhunderts, sagen wir um das Jahr1780, hat man in Holstein, Mecklenburg und Neuvorpommern ein ganzklein wenig angefangen, im Sinne der Aufklärung zu denken und vorallem zu empfinden; und so wird denn auch aus Mecklenburg und ausNeuvorpommern übereinstimmend gemeldet — und gewiß war es in Hol-stein ebenso —, daß der Landesbrauch, Leibeigene wie Sachen zu ver-kaufen, wieder verschwindet; daß es jetzt etwas Unerhörtes ist, wasfrüher oft vorkam, und dieses Verschwinden geschieht von selbst, ohneEingreifen der Landesherren oder der Ritterschaften, ohne Gesetzgebung,also gewohnheitsrechtlich; gerade so wie diese Barbarei sich gewohn-heitsrechtlich ausgebildet hatte, so verschwindet sie wieder.
Hat der Menschenhandel, dem wir von 1680 bis 1780 eine etwahundertjährige Dauer zuschreiben dürfen, etwa besondere wirtschaft-liche Ursachen gehabt? Er fällt zusammen mit der höchsten Ausbildungdes Rittergutes, durch Bauernlegungen; aber ich glaube nicht, daß ohneMenschenhandel etwa die nötigen Arbeitskräfte nicht hätten gewonnenwerden können. Man brauchte ja nur dem untertänigen Bauern das Land