118
II. Die Landarbeiter in Knechtschaft und Freiheit.
nießer kleiner Stellen, deren Bestand in die Willkür des Gutsherrn zugeben ist.
Jedermann rühmt die Erhaltung der Bauern durch die Hardenbergi-sche Gesetzgebung; daß es nur die großen waren, wird dabei nichtgesagt; und warum sagt denn niemand, wie es den kleinen erging? Fürdie kleinen Bauern war Preußen nicht besser als Mecklenburg . Diekleinen Bauern haben durch die Hardenbergische Gesetzgebung nichtsgewonnen, aber viel verloren! Nur waren sie persönlich frei; aber wenndies den großen Bauern Wohltat, da sie auch wirtschaftlich selbständiggeworden waren, so war es für die kleinen Leute eher ein Schaden; dennsie haben in ihrem Herrn auch ihren Beschützer verloren. Man sollteniemanden freilassen, dem man nicht die Mittel gibt, in der Freiheitzu leben. Die Freiheit an sich ernährt ihren Mann nicht; sie ist garnicht „jedermanns Sache“; es wäre nur wichtig gewesen, daß man dieFreiheit hätte nach Bedarf erlangen können; wer sie aus Schwäche nichtgebrauchen kann, der wird durch Freilassung eigentlich nur verstoßen.Damit soll nicht gesagt sein, daß heute die Unfreiheit der kleinen Leutenoch am Platz wäre, sondern nur, daß es damals richtig gewesen wäre,auch ihre Befreiung noch aufzuschieben, wenn man sie von den anderenReformen ausnahm. Das ist höchst unliberal, sogar überkonservativgedacht. Wer fragt aber nach solchen Parteibezeichnungen! Man nehmedas Nützliche, wo man es findet.
Doch ist dies für die Gegenwart ohne praktischen Wert. Worauf esallein ankommt, ist, sich zu überzeugen, daß die Belassung der Hand-fröner in ihrem alten Zustande unseren Rittergutsbetrieb vor allen Nötendes Überganges bewahrt hat.
Um dies einzusehen, vergleiche man nur die Entwicklung in Ruß-land . Wie es da ging, hat Mackenzie Wallace vortrefflich geschildert.Als die Bauern dort im Jahre 1861 frei wurden, bestand der Gemeinde-besitz noch fort und wurde auch beibehalten. Der Gutsherr überließeinen Teil des Landes den freigewordenen Bauern, aber nicht etwa einemjeden Bauern etwas, sondern das ganze für die Bauern abgesonderteLand wurde an die Gemeinde als solche abgetreten. Jede Familie in derGemeinde halte, wie früher, den Anspruch auf soviel Land, als sie mitihren Arbeitskräften bebauen konnte. Es gab also in Rußland auch nachder Befreiung keine Klassenunterschiede innerhalb der Bauernschaft;Vollbauern, Halbbauern, Viertelsbauern gibt es da nicht; es gibt da keineKossäten, keine Büdner und Kätner; es gibt nur eine Art von Bauern,