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Irreführend ist auch der namentlich von den englischen Logikern,wie Mill, Cairnes u. a., so sehr beliebte Gegensatz von „deduk-tivem“ und „induktivem“ Verfahren. In Wirklichkeit besteht dieserGegensatz grundsätzlich nicht. Was jene Männer das „deduktive “Verfahren nennen und was sie auf die Nationalökonomie angewandtwissen wollen, ist genau genommen das Verfahren der Subsumtioneinzelner Fälle unter die auf induktivem Wege gewonnenen „Gesetze“oder allenfalls die Ableitung spezieller Gesetze aus allgemeinen undallgemeinsten Gesetzen. Immer bleibt das Verfahren, mittels dessenman zu jenen allgemeinen Gesetzen gelangt, das der Induktion.
Die Unterscheidung von „exakten“ und „nichtexakten“ Gesetzenhat also bei Menger gar keinen rechten Sinn. Diesen erhält sie nur,wenn man „exakt“ diejenigen nennt, die die Ableitung eines Ge-setzes aus reinen Quantitäten vornimmt, so daß also das Gesetz ineiner mathematischen Formel ausgedrückt werden kann. Was Mengerunter „exakt“ versteht, wird diesem Begriffe keineswegs gerecht.Und in dem Punkte hat Schmoller in seiner Polemik mit Mengerdas Richtige getroffen, wenn er meinte: der Leiter eines physikali-schen oder chemischen Laboratoriums würde einen Studenten hinaus-werfen, der mit dem Mengerschen Begriff von „Exaktheit“ arbeitenwollte.
Mengers Theorie von der Gesetzesbildung gehört überhaupt zuden schwächsten Teilen seines Buches. Er macht sich eines ständigenSchwankens zwischen zwei Gesetzesbegriffen schuldig: dem Begriffdes Naturgesetzes, das Erscheinungen der Erfahrung ordnen soll, unddem Begriff eines „Gesetzes “ (das aber kein Gesetz in irgendwelchemvernünftigen Sinne ist) des wirtschaftlichen Verhaltens. Diese Ge-setze nennt er „Gesetze der Wirtschaftlichkeit“. Damit gleitet ernatürlich auf eine völlig andere Ebene ab, als die ist, auf der sichim allgemeinen seine Untersuchungen bewegen.
Ich habe den nationalökonomischen Gesetzesbegriff naturwissen-schaftlicher Prägung nur an der subjektivis tischen Richtung ver-deutlicht. Im Grunde derselbe ist er bei allen Spielarten der ordnen-den Nationalökonomie. Gesetze — richtig verstanden im Sinne dieserForschungsmethode — sind in höchster Vollendung Formeln, indenen die Regelmäßigkeiten im Zeitablauf der Erscheinungen em-