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Die innere Organisation des Wirtschaftslebens.
folgt auch für das Verhältnis von Meister zu Gesellen und Lehr-lingen, daß keiner der Mitwirkenden als um des andern willenwirkend gedacht werden darf, sondern daß sämtliche Personen-kategorien, also auch die HilfsPersonen — Geselle und Lehrling —als Selbstzweck erscheinen, oder was dasselbe ist, als Organ imDienste eines gemeinsamen Ganzen. Der Lehrling ist angehenderGeselle, der Geselle zukünftiger Meister, der Meister ehemaligerGeselle, der Geselle ehemaliger Lehrling.
Und nun ein Wort über das, was man die Zunftordnungnennt. Sie ist, wie man sagen kann, eine Handwerkerschutz-gesetzgebung, deren Grundzüge durch folgeude Erwägungen ver-ständlich werden.
Ist alles Streben des Handwerkers seinem Grundgedanken nachauf die auskömmliche Nahrung und die selbständige Produzenten-stellung gerichtet, so muß aller Inhalt einer Handwerkerschutz-ordnung auf das Bemühen hinauslaufen, Nahrung und Selbständig-keit zu sichern. Wie es denn auch in Wirklichkeit der Fall ist.Deshalb kann man den Grundgedanken aller Zunftgesetzgebungauch negativ dahin formulieren, daß sie eine Ausschließung derKonkurrenz um die Kundschaft anstrebte.
Zu diesem Zweck muß zunächst dafür Sorge getragen werden,daß dem Haudwerk als Gauzem in einem umgrenzten Gebiet, derStadt oder einem Landbezirk, ein genügendes Absatzgebiet für seineArbeit oder seine Erzeugnisse gesichert sei. Was man auf zwei-fache Weise zu erreichen trachtete. Dadurch zunächst, daß man,wo irgend möglich, den Absatz für das Handwerk einer bestimmtenStadt, sei es in dieser Stadt selbst, sei es auf fremden Plätzen,monopolisierte, und ferner dadurch, daß man, wo das Monopolnicht völlig durchgeführt werden konnte, das Eindringen Fremderin das eigene Absatzgebiet tunlichst zu erschweren suchte. Daherdie zahlreichen, immer wiederkehrenden scharfen Bestimmungen desGästerechteS, der Markt- und Meßvorschriften usw., wodurch denNichtheimischen prinzipiell ungünstigere oder wenigstens doch nurgleichgünstige Bedingungen des Absatzes gewährt werden sollten.
Der Gedanke des Produktionsmonopols, der ursprünglich nurfür das Handwerk als solches ohne Rücksicht auf die jeweils das