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Die deutsche Volkswirtschaft im neunzehnten Jahrhundert / von Werner Sombart
Entstehung
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220
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220 Bauken und Börsen.

Natur, sei eo des theoretischen in den Naturwissenschaften, sei esdes praktischen in der Technik, ebenso wie in der gesamten wirt-schaftlichen Organisation beobachtet haben.

Die Erinnerung an die wichtigsten Beispiele wird dein Leserverdeutlichen, was ich meine.

Als die Fürsten oder sonstige Vertreter öffentlicher Interessenzuerst sich die ihnen fehlenden Geldmittel auf dem Wege der Anleihezu beschaffen suchten, schlössen sie mit einer oder einigen bestimmtenPersonen einen ganz individuell gefärbten Darlehnsvertrag ab. Undauch die Anleihen der Staaten oder Städte tragen ursprünglich durch-aus den Charakter privater Schuldverhältnisse; gekennzeichnet vorallein durch das beiden Vertragschließenden zustehende Kündignngs-recht. In dem Maße, wie dieAnleihen" zu organischen Bestand-teilen der modernen Staatswirtschaft wurden, mußte das Kündigungs-recht des Gläubigers für den Staat zu einer unerträglichen Fessel,ja geradezu einer Gefahr für seineu Bestand sich gestalten. Sownrde im Laufe der Zeit das beliebige, schließlich jedes Kündigungs-recht des Gläubigers beseitigt. Das hätte aber eine empfindlicheBeschränkung des Kredits für den geldsuchenden Staat bedeutet,wenn es keinen Ausweg gegeben hätte, um die dauernde Festlegungeiner Wertsumme in der Anleihe, die für den Geldgeber ein Weg-fall seines Küudigungsrechtes bewirkt haben würde, zu verhindern.Der Ausweg fand sich. Man immobilisierte zwar das Anleihe-verhältnis, aber man mobilisierte die Beziehungen der Staats-gläubiger, indem man die Titel der öffentlichen Anleihe zu Jn-haberpapiereu machte, d. h. jedermann, der sie von dem erstenBesitzer erwarb, mit gleichen Rechten gegenüber dem Staate aus-stattete, wie den ursprünglichen Geldgeber. Der Staat kontrahierteseine Schuld nicht mehr mit dem betanuten ^. oder L, sondernmit einer unbekauuten Menge, deren Zusammensetzung täglichwechselte nnd die zu dem geldsuchenden Staate nur noch in dasdurch die Rechtsurkunde, in deren Besitz sie sich befand, vermittelte,also reiu sachliche Verhältnis der Zinsberechtigung eintrat. Damitwar die erste große Kategorie der modernen Effekten geschaffeindie Schuldverschreibungen öffentlicher Körper.

Ein ganz ähnlicher Vorgang, wie er hier zn den moderneu