Mannigfaltigkeit: d, Grundzug in der Entwickelung landwirtsch, Verhältnisse; Z75
Typen, die sich beliebig vermehren lassen, friedlich nebeneinander,ohne daß der eine Typ eine irgendwie deutliche und allgemeineNeigung zeigte, sich auf Kosten des andern auszudehnen. Alsodas gerade Gegenteil von dem, was wir in allen andern Gebietendes Wirtschaftslebens beobachtet haben.
Es ist hier, wo alle Theorie auf eiu Mindestmaß beschränktbleiben soll, nicht der Ort, den verzweigten Gründen jener Ver-schiedenheit in Land- und Stadtwirtschaft im einzelnen nach-zuspüren. Ich will nur mit wenigen Worten andeuten, worinmeiner Ansicht nach vornehmlich die Erklärung zu suchen ist: ichmeine in der geringeren Abhängigkeit der ländlichenWirtschaft von den Gesetzen des Marktes.
Es gilt vor allem zu bedenken, daß der Landwirt und erallein von allen Wirtschaftssubjekten sich unter Umständen ganz,meist aber wenigstens teilweise überhaupt vom Markte lossagenund seine Wirtschaft auf sich selber stellen kann. Auch der Guts-herr kann selbst heute noch einen großen Teil seines Bedarfs unddessen seiner Leute in eigener Wirtschaft befriedigen. Wobei nichteinmal nur an den Nahrungs-, Kleidungs- und Wohnuugsbedarsgedacht zu werden braucht, sondern auch an manchen ideellenBedarf: der Gutsherr kann sein Besitztum als Wildgehege oder zusportlichen Zwecken nutzen oder er kann in der bloßen Tatsachedes Besitzes Befriedigung suchen, ohne Anspruch auf landes-übliche Verzinsung des aufgewandten Vermögens. Es gibt soviele Möglichkeiten, den landwirtschaftlichen Betrieb oder das Ge-lände, auf dem er sich abspielt, außer aller Berührung mit den:Markte zu lassen: Möglichkeiten, die offenbar andern Berufs-zweigeu sich nicht darbieten. Oder wer möchte ein Walzwerk an-legen, nur um sich an den Feuerschlangen zu erfreuen, die aufden Walzenstraßen hin und herzüngeln, wenn Schienen ausgewalztwerden? Oder kann ein Fabrikant, der das beste Mundwassererzeugt, mit seinen Produkten sich und seine Arbeiter auch nur24 Stunden ernähren? Und was für die Gutswirtschaft gilt, giltiu teilweise erhöhtem Maße für so manche Bauernwirtschaft: sievermag als Eigenwirtschaft ganz oder teilweise sich vom Markteunabhängig zu macheu. Ein Schuster kann nicht leben, wenn