Der Wucher auf dem Lande. Z93
Aus der bayerischen Rheinpfalz lautet der Bericht:„Je ärmer die Gegend, desto schamloser macht sich dasWuchergeschäft breit. Abgelegene Ortschaften und Gehöfte werdenmit Geld und anderen Lebensbedürfnissen „versorgt", müssen aberdie Gänge ihrer Versorger teuer zahlen. Diese sind regelmüßigvon alters her in größeren Ortschaften zahlreich anfässig undhaben, um die Konkurrenz unter sich und mit andern auszu-schließen, das Laud uuter sich geteilt. Ein jeder besucht jedenTag sein „Gäu", und nimmt es jedem andern kurios übel, deres unternimmt, „ihm in sein Gäu zu geheu". In „seiner" Ort-schaft ist er Herr. Da vermittelt er die An- und Verkäufe vonVieh und Getreide, Futter und Grund und Boden. Häufig geuugist er selbst der einzige Verkäufer und Käufer aller dieser Artikelin den betreffenden Ortschaften. Manchmal ist das Arbeitsfelddieser Leute auch in der Art geteilt, daß in einem Ort der einenur in Gütern, der andere nur in Felderzeugnissen „macht", nochandere wieder das Brot, das Mehl, die Bohnen, Erbsen nsw.liefern und für den gewährten Kredit sich „billigen" Preis an-rechnen. Die Kreide wird meistens von ihnen allein, dafür aberhäufig doppelt geführt, weil der Bauer entweder zu faul oderzu einfältig ist, seine Schuldigkeit selbst zu notieren."
Über die Zustände in den Rheinlanden läßt sich der Land-wirtschaftliche Zentralverein dieser Provinz dahin aus, „daß dieerwähnten Formen des Wuchers selten gesondert auftreten, inden meisten Fällen finden sie sich vereinigt, weil die eine Formnotwendig aus der andern hervorgeht. Das Endresultat istmeistens, wenn auch nicht immer, die absolute wirtschaftliche Ab-hängigkeit des Bewucherten von dem Wucherer. Dem letzterengehört in Wirklichkeit Haus und Hof des armen Bauern, derLohn seiner und seiner Angehörigen Arbeit fließt in die Tascheseines Gläubigers. So lange ein solcher Lohn noch erzielt wird,hütet sich der Wucherer wohl, die Schlinge zuzuziehen und durchSubhastation sein Opfer von Haus und Hof zu bringen, weilder Wert des Anwesens häufig der fingierten Schuldforderungnachsteht. Erst wenn die Aussaugung so weit gediehen ist, daßkeine Aussicht aus Gewinn mehr vorhanden ist, dann wird der