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Die Landwirischast,
Sache ein Ende gemacht, und der Bauer verläßt mit Frau undKind als Bettler seine Heimstätte. Aber, so paradox es klingenmag, dies ist noch der bessere AuSgang des Geschäfts; viel schlimmerist es, wenn der Bauer in einer Abhängigkeit, die der eines Leib-eigenen fast gleichkommt, festgehalten wird, aus welcher eS einEntrinnen für ihn nicht gibt. Nach den vorliegenden Berichtensoll die Zahl solcher Existenzen eine nicht geringe sein. Äußerlichscheint alles in der besten Ordnung zu sein. Der Bauer bewirt-schaftet seinen Hof, hat Inventar und Vieh, aber alles gehörtdem Juden; er selbst ist nichts weiter als Taglöhner, der häufignoch froh ist, daß er nicht an den Pranger gestellt wird."
Der badische Finanzminister Buchenberger schreibt über dieZustäude in Baden:
„Der Wacher tritt selten nur in der einen Form des Verleih-vder des Vieh- oder des Güter- oder Warenwnchers auf: viel-mehr müssen, wie die angeführten Beispiele deutlich erkennenlassen, in der Regel alle möglichen Wucherformen zusammenwirken,um den Schuldner nach und nach in den Zustand vollster Ab-hängigkeit vom Gläubiger zu versetzen. Gerade in der eigentüm-lichen, für die meisten Schuldner nach ihrem Bildungsstand kaumübersehbaren und bald überhaupt nicht mehr zu entwirrendenVerschlingung aller möglichen Rechtsgeschäfte aus Darleihver-trägen, Güter- uud Biehkäufen usw. liegt die besondere Knnstdes gewerbsmäßigen Wucherers, die ihm das von ihm anserseheneOpfer unrettbar verfallen sein läßt. Dabei ist die geldliche Aus-sangung deS Bewucherten bis zur völligen Erschöpfung desselbennicht minder traurig, als die unglaublichen moralischen Demüti-gungen, denen er ausgesetzt zu seiu pflegt. In einzelnen der obenmitgeteilten Fälle erscheint die persönliche Freiheit des Schuldnernfast aufgehoben uud dieser zur Rolle eines willensunsähigenHörigen des Gläubigers verurteilt; er arbeitet nur noch für diesen,und je mehr er sich abmüht, von den Schlingen sich los zumachen, nm so sicherer weiß ihn mit immer neuen Versprechungen,Drohungen, irreführende» Reden der Wucherer in seine Gewaltzn bekommen. Daß unter solchen Umständen manches der Opferschließlich eine Art moralischen Stumpfsinnes sich bemächtigt, weil