— 112 —
machen. Oft verweigerte die gesammte Mannschaft allerOrte eines Kantons einzurücken. Es mußte Exekution an-geordnet werden, aber wenn es schon charakteristisch war,daß die Leute gezwungen werden mußten, so war die Art,wie dieser Zwang beschaffen war, noch viel charakteristischer.Abtheilungen unseres Korps wurden in den KantonenObermoschel und Rockenhausen vielfach als Exekutions-truppen verwendet. Die Art der Ausführung war dannregelmäßig folgende: In den renitenten Ort wurden zweiMann, sage: zwei Mann geschickt. Diese marschirten mitPomp vor dem Hause des Bürgermeisters auf und ludenda feierlich ihre Gewehre. Auf diese gefährliche Demon-stration hin fügte sich jedes Mal die waffenfähige Jugenddes ganzen Dorfes. „Nicht wahr," rief Einer demAndern zu, „ich habe immer gesagt, wir müssen mar-schiren?" — Und so kamen denn viele Male 50 bis70 Mann, eskortirt von zwei Bewaffneten, im Lager an.Man kann sich nun einen Begriff von dieser zusammen-getriebenen und so zusammengetriebenen Volkswehr machen.Waren nun aber die Leute mit Mühe zusammengebracht, sohatten sie erst noch keine Waffen. Der Mangel an diesem Aller-nothwendigstenwar fabelhaft. Ich glaube, daß nicht8000voll-kommen gute Schießwaffen in der ganzen Pfälzer Armeewaren. Bedenkt man, daß Baden deren mehr als100,000 hatte, so wird man darnach die thörichte Eng-herzigkeit der Regierung bemessen können, welche nichtzur Ueberlassung eines einzigen Stücks zu bringen war.Mit der Bewaffnung ging es in der Pfalz noch schlechterals mit den Finanzen, und das will gewiß viel sagen. Eslag nämlich trotz aller Armuth noch einiges Geld fürGewehre da, die nicht aufzutreiben waren. Die Ungeschick-lichkeit der Agenten der Regierung und der Mangel anKraftaufwand in diesem Punkte sind unbeschreiblich. In