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3 (1895) Politische Schriften von 1848 bis 1868
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Beschluß.

Das rheinhessische, das Blenker'sche Korps und daserste Bataillon Pfälzer Volkswehr zieht sich an das Haardt-gebirg nach Neustadt zurück.

Dieser Beschluß unterliegt der Genehmigung des Ober-kommandos zu Kaiserslautern . Sollte vor deren Erthei-lung ein Einmarsch preußischer oder baicrischer Truppen inüberlegener Anzahl erfolgen, so wird der Beschluß provi-sorisch, auf ihre eigne Verantwortlichkeit, vollzogen."

Folgen die Unterschriften.

Daß die hier vorgeschlagene Maßregel die einzig denk-bare war, hat der weitere Verlauf der Dinge gezeigt; daßdie Initiative dazu von den einzelnen Führern ausgehenmußte, nachdem sie vergeblich Andeutungen über einenOperationsplan von Kaiserslautem her von Tag zu Tagund von Woche zu Woche erwartet hatten, charakterisirt dieganze besinnungslose Wirthschaft des Oberkommandos.

Das Ergebniß dieser Berathung war uns übrigens,als wir am Abend des 12. Juni mit dem Korps in Kirch-heim eintrafen, noch unbekannt. Dagegen hörten wirgleich bei unserer Ankunft, daß ein starkes preußischesKorps die Grenze besetzt habe und sogar schon in dempfälzischen Orte Mauchenheim , anderthalb Stunden vonKirchheim, eingerückt sei. Es hatte dort sowohl als ineinem anderen Grenzorte, Morschheim , eine Besatzung vonPfälzer Volkswehr gelegen, welche aber vor einem Detache-ment von 12 bis 15 preußischen Husaren, als es nur vonWeitem sichtbar wurde, sogleich Reißaus genommen hatte.Es wurde nun von unserer Seite, so gut es in der Eileund mit unseren Mitteln ging, der Felddienst für die Nachteingerichtet. Der Kommandant Ruppert war bei alle demfür Nichts. Zwei junge Polen , die beim Korps warenund den Dienst gut verstanden, besorgten auf mein Be-