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welche die Rechtsverletzung zu sühnen, die Minister schuld-frei zu sprechen übernommen hat. — Hat sie das? Wennman nicht behaupten will, die Kammer könne Geschehenesungeschehen machen, und wenn nachzuweisen ist, daß es auchnicht in der Macht der Kammer gewesen, das zu verhindern,was geschehen ist, so blieb ihr eben nichts zu thun, als ihrRecht auf dem Wege theoretischer Anerkennung zu retten;und das hat die Indemnität in den Grenzen der Möglich-keit bezweckt. Die Indemnität ist kein Geschenk des Hausesan die Regierung, sie ist ein Geschenk der Regierung an dasHaus. Je bescheidener wir hierbei die Machtstellung desHauses annehmen, desto mehr genügen wir ja den Voraus-setzungen seiner Verächter, ohne dadurch etwas für unsereAuslegung zu verlieren, denn der Geschenkgeber kann nichtder Freigesprochene sein, der Geschenknehmer nicht der Frei-sprecher. Was der Ministerpräsident in Übereinstimmungmit der mißbilligenden Demokratie an den preußischen Zu-ständen konstatirt, die thatsächliche Übermacht der Regierungüber die Legislatur, das eben liefert uns auch den richtigenMaßstab für die Bedeutung der Indemnität. Dieser Aktwar nicht das Beste, was die Regierung der Kammer bietenkonnte, aber es war faktisch das Beste, was sie ihr bietenmochte und geboten hat. Und nun wirft man dieser vor,daß sie dies Beste annahm! Warum dieser Vorwurf? Gabes durch Feindseligkeit etwas Besseres zu gewinnen, als wasdie Regierung einzuräumen sich herbeiließ? Darauf habenwir eben geantwortet. Man kann beispielsweise sagen: WennLudwig Philipp den Prinzen Napoleon hätte nach der Lan-dung von Boulogne füsilieren lassen, so würde heute Frank-reich in einer andern Lage sein. Aber man kann nicht sagen,daß nach langjährigen, über das ganze Land hin unterhöchster Anspannung der öffentlichen Meinung geführtenKämpfen, beliebige Motionen und Abstimmungen eine andereMachtstellung zwischen dem Volk und der Regierung herbei-