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3 (1895) Politische Schriften von 1848 bis 1868
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deutschen Verfassmigsrechten innewohnt. Die einzigen nichtoktroyirten, sondern durch Druck von unten eroberten Ver-fassungen datirten von Achtundvierzig und sind mit Neun-undvierzig wieder verschwunden. Die ganze Verfassung nament-lich, um deren Integrität es sich bei diesem Streit handelte,ist ein Objekt der Oktroyirung gewesen, und wenn die neuerePraxis überall den Standpunkt der protestirenden Wahl-entsagung verlassen hat. wenn Wähler und Gewählte rechtthaten, von der angebotenen Verfassung Gebrauch zu machen,so thaten sie doppelt recht, von der angebotenen Indemnität Gebrauch zu machen. Denn wenn oktroyirte VerfassungenGeschenke sind, so ist die Jndemnitätsforderuug eingestandenerMaßen die Rückerstattung eines vorenthaltenen Objekts, wennauch für den Moment eine freiwillige, und das ist unendlichmehr als ein Geschenk.

Nicht wollen wir davon reden, daß ein praktisches, einpolitisches Motiv mit unterlaufen dürfte. Das sind ja jetztverpönte Begriffe bei jenen Reinen, denen Alles unrein ist.Ob es erlaubt, ob es notwendig, ob es nützlich war, einerRegierung, welche sagt: Wir haben vier Jahre ohne Rechts-stand unfruchtbar gewirtschaftet; vergönnt uns vor dem Landeden Versuch, mit einem Rechtsstaud fruchtbar zu wirtschaften, ob es der Moment war, auf eine solche Zumutung mitNein zu antworten, ob es richtig gewesen wäre, allen Schwachenund allen Listigen der Zukunft die Hinterthüre zu öffnen:ja, wenn die Kammer auf das Anerbieten guten Einver-ständnisses gehört hätte!" das Alles soll dahin gestelltbleiben.

Wir haben stets der Meinung gehuldigt, daß nichtsweniger zu einer guten Regierung gehöre, als die Voraus-setzung des Vertrauens, und wir haben stets diejenige Ver-fassung für die beste gehalten, welche dem Volke das größteMißtrauen als permanente Pflichtausübung auferlegt. Wirfinden uns bei den obwaltenden Zuständen weniger als je