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4 (1896) Politische Schriften von 1868 bis 1878
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rechnen, und ist doch etwas. Den Sinn, der darin liegt,kann ich nicht besser erklären als durch Folgendes:Gegen Beibehaltung des Henkers stimmtenFürsteu, Grafen , Herren von, Bürgerliche, Total.

2. k. 21. 89. 118.

Für Beibehaltung des Henkers stimmten:Fürsten, Grafen , Herren von, Bürgerliche, Total.

4. 1«;. 47. 14. 81.

Zusammen für den Henker 67 vom Adel uud 14 Bürger-liche; gegen den Henker 29 vom Adel uud 89 Bürgerliche.

So ward mir klar, daß die Entscheidung in der Haupt-sache eiue Frage sei zwischen der alten Feudalwelt und derneuen bürgerlichen. Man erzählt, daß in Nußland früherpolitische Schriftsteller zuweileu verurteilt wurden, amPranger stehend ihr eigenes Buch Blatt für Blatt aufzu-essen. Verstünde sich der Reichstag dazn, sein Votum überdie Todesstrafe aufzuheben, ich fürchte, der Welt käme esvor, als ständen wir bürgerliche Deutsche mit dem Hals-eiseu hoch ans einem Gerüste nnd würgten nnser eigenesWerk hinab, dieweilen unten die Herren vom Adel spaziertennnd ironisch das Schauspiel durch ihre Lorgnetten mitan-sähen.

Ich habe manche Stunde geschwankt, wozu mau sichentschließen soll, aber ich bin letztlich dazu gelangt, ent-schlosseueu Herzeus zu sagen:

?ersat eoclsx, rmk Oerriumm!

L. Vamberger.