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müssen voraussetzen, daß der letztere im Durchschnitt eineder frühereu ähnliche Veranlagung aufsucheu wird. DieForm der momentanen Rückzahlung bleibt hier wie überallNebensache; die Ausgleichuugsmittcl (Geld, Noten oderKompensationen), mittelst welcher der Staat seine Gläubigerheimzahlt, werden nnr momentan dem allgemeinen Reser-voir entnommen und fließen alsbald in dasselbe zurück.Ein Teil des freiwerdenden Kapitalvorschusses wendet sichans Inland, belebt neue Unternehmungen und Arbeiten,kann jedoch, wie bereits nachgewiesen, sich nur allmählich inneue Schöpfuugeu nmsetzeu. Das frei werdende Kapitaldes Staatsgläubigers kann zwar jede Gestalt annehmen inden Händen dessen, dem es von neuem vorgeschossen wird,aber es hat doch nur zu wählen, wenn es nicht auswandernwill, zwischen den Objekten, die sich bereits im Lande be-finden uud solchen, welche in den Grenzen bestehenderTauschbeziehungen sich vom Auslande hereinbringen lassen.Was auf diese Weise uicht uuterkvmmt, sucht bleibende Ver-wendung im Auslande schon um dem verminderten Zins-bezug zu entgehen, welcher aus der Rückzahlung der Staats-schulden n. s. w. entspringt.
In Frankreich hat sich die Zahl der Forderungen anfremde Budgets uud Gesellschaften vermindert und Deutsch-land hat eiueu großeu Teil dieser srcigewordeucn Forde-rungen (besonders an Osterreich und Italien ) übernommen.Das heißt: der französische Neutenbesitzer bezieht jetzt dieZinsen seines dem französischen Staat vorgeschossenen Ka-pitals von seinem französischen Mitbürger, welcher dieZinsen der Rente mittelst seiner Steuer, d. h. Ersparnisaufbriugeu muß. Für deutsche Gläubiger sremder Staatenarbeiten die Steuerzahler und Gesellschaften Österreichs undItaliens mehr als bisher. Es sei hier eingeflochten, daßdie jüngst im Reichstag von einem Redner aufgestellte Be-