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4 (1896) Politische Schriften von 1868 bis 1878
Entstehung
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Bundesverträge haben sich da mit Bruchzahlen begnügtund gegen dieselben Quittung gegeben dieser behauptet:für immer und alles, jener behauptet: auf Abschlag. Daßnur das letztere gemeint sein konnte, daß materielles Rechtund Verfahren, bürgerliches, peinliches und Handelsrechtsich nicht trennen lassen, daß Prozeß und Organisation derGerichte ein unteilbares Ganzes sind, liegt so sehr auf derHand ruhig könnte man dem Werk der Zeit überlassen,diese Notwendigkeiten unwiderstehlich zu beweisen, wenn dieZeit nicht ein so kostbares Ding wäre und besonders füruns im neuen Reich, aus folgenden zwei Gründen. ZumErsten, weil man trachten muß die Ernte einzubringen, solange die Sonne scheint. Zwar Pflegt Bismarck halb imScherz, halb im Ernst zu sagen:Lassen wir doch unserenEnkeln auch noch was zu thun, wir brauchen doch nichtalle Gesetze zu machen." Allein zur äußersten Erntezeitwird Bismarck nicht mehr am Ruder sein und schwerlichein Kanzler seines gleichen. Ich denke, es gilt, bei seinenwelthistorischen drei Haaren, jenen oft genannten Schöpfder guten Gelegenheit so fest und energisch an sich zuziehen, wie nur immer möglich. Ein vorsichtiger Mannsagt sich: wer weiß, was nachkommt! und giebt der Zu-kunft, der losen Zahlerin, nur den unvermeidlichen Kredit.Aber ein Zweites scheint mir noch wichtiger. Neben denWenigen, die über dem Erreichten das zu Erreichende nichtaus dem Auge verlieren, wächst täglich die Zahl der Vielen,die Lust haben, sich gesättigt zu fühlen weniger ausGründen der Sache, als aus Trieb der menschlichen Seele.Ganz besonders auf dem Felde der Rechtsgesetzgebung stelltdieser Zug der Gedanken sich ein, welcher mit tief ernster,würdiger und klugerfahrener Geberde den mahnenden Fingererhebt gegen die Lockungen jener blendenden Circe, derleidigen Zentralisation. Zu den satten Leuten gehören

ludroig Bamberger's Ges. Schriften. IV. ^7