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leistung für diesen Dispens sollten die gedachten wenigenBanken ihre Notenausgabe künstig nicht über die Höheihres Grundkapitals ausdehnen können. Daß diese Grenzein der Ziffer des Kapitals gefunden wurde, ist viel mehraus der Notwendigkeit zu erklären, irgend eine Grenze zufinden, als aus dein logischen Zusammenhang zwischenKapital uud Notenausgabe. Jedenfalls war dieser Zu-sammenhang niemals weniger von Bedeutung, als in demAugenblick, da man den betreffenden Banken einen Frei-brief ausstellte, ihr Kapital nach Herzenslust in die aller-unsolidesten Geschäfte zu stecken. Die Motive des ursprüng-lichen Entwurfs bemühten sich, sür diese ganze Kombinationein rationell sein sollendes System aufzubauen, dessen Aus-führung (Seite 16 in Nr. 27 der Drucksachen des Reichs-tags) man nur zu lesen braucht, um auf den ersten Blickdas Gekünstelte und Gezwungene der Sache zu erkennen.Es gehörte aber zu den Kennzeichen des ursprüngliche!!Entwurfs, das; er, um daß natürliche Erfordernis einerNeichsbank sich herumdrückend, auf Auswege verfallen mußte,die sich nur mit scholastischen Spielereien begründen ließen,wie der angebliche Zusammenhang zwischen den Grenzeneiner Notenausgabe uud den Grenzen eines, jeder Kontroleentzogenen Kapitals, oder die kaum verständliche Unter-scheidung zwischen Lokalbauken und Landesbanken, oderendlich gar die lediglich ins Reich der Fiktion fallendeSchöpfuugstheorie für die Banken von Gotha, Gera undBückeburg , welchen nach Aussage des Textes „von der zu-ständigen Landesgewalt im öffentlichen Interesse (!) dieSorge für die Regelung des Zahlmittelbedarss im Lande,namentlich sür eiuen, dem jeweiligen reellen Bedarf sichanschließenden Umfang des Zahlungsmittelumlaufs und fürVerhütung vou Ausschreitungen der Spekulation durch Vor-enthaltuug oder Berteucruug des in Noten zu gewährenden