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Richtung die Scharen befehligten, welche die heiligsten Grund-sätze des Bankwesens von oben nach unten zu kehren ver-langten. Waren sie bloß ihrer eigenen Eingebung gefolgt,indem sie vorangingen? Hatten andere befunden, daß esnützlich sei, strenge Puritaner an die Spitze der KinderBaals zu stellen? Hier beginnt das Reich der bloßen Ver-mutungen, dem möglichst fern zu bleiben immer das besteist. Um einigermaßen den Zusammenhang der Dinge zuverstehen, muß man aber wissen, was in der Kommissionvorgegangen war.
Der Paragraph 44 des ursprüngliche!? Gesetzentwurfshatte denjenigen Banken, welche ihre Notenausgabe hinfüroauf ihr Grundkapital beschränken zu wollen erklärten, dieLizenz gelassen, daß sie alle erdenklichen anstößigen Ge-schäfte machen durften, welche bei der Reichsbank aufsStrengste verpönt sein sollten. Als diese Bestimmung inder Kommissionsberatung an die Reihe kam, erhob sich vorallem dagegen der Abgeordnete Lasker und verlangte, dieseBestimmung gestrichen zu sehen. Andere Stimmen pflichtetenihm bei, und die Gegenrede des Regiernngskvmmissürsrichtete sich viel mehr darauf, zu erklären, warum ursprüng-lich eine solche Bestimmung ins Gesetz gekommen, als zubehaupten, daß sie jetzt noch stehen bleiben müsse.
Damals, als noch keine Neichsbank geschaffen war, derman überlassen konnte, Zucht und Ordnung bei den Kleinenzu erhalten, mußte ein Köder geschaffen werden, welchereine Zahl von Banken, die ein Privileg zur uneingeschränktenNotenausgabe hatten, verlocken konnte, auf dies Privilegiumzu verzichten. Man räumte ihnen Dispens ein von Beob-achtung derjenigen Regeln der Solidität in der Geschüfts-behandlung, welche sowohl vor der Wissenschaft, wie vorder Praxis feststehen, auch für die Neichsbank, wie sür dieübrigen Privatbanken in Zukunft gelten sollen. Als Gegen-
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