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4 (1896) Politische Schriften von 1868 bis 1878
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er es gar nicht ahnen: denn um die bloße Möglichkeiteiner Mehrausgabe von fünfzig Millionen ungedeckter Notenbei einer unter Reichsaufsicht stehenden Bank sich erhitzen,dagegen aber der Privatverwaltung freien Spielraum zubeliebigen Geschäftsgebarungen lassen, das heißt für jedeu,der eine Ahnung vom Zettelbankwesen hat, Mücken feigenund Elephanten verschlucken.

Das zweite der interessanten Phänomene war, daß derim Saale gebliebene Regierungsreduer im Gegensatz znzweimaligem Verhalten in der Kommission nun eifrig fürdie Rechtserweiterung der Provinzialbanken Partei ergriff,und zwar mit Argumenten, die an dieser Stelle nagelneuwaren. Dreimal hatte die Reichsregiernng Gelegenheit ge-habt, ihre Ansicht zu diesem Punkt zu motivieren. Drei-mal hatte sie es uicht anders gethan als auf Grund desBedürfnisfes, ein Gegengewicht gegen die Möglichkeit un-begrenzter Notenausgabe zu schaffe«. Niemals war ihr iuden Sinn gekommen, sich auf das Jnteresfe derer zu be-rufen, welche in der fraglichen Bestimmung nur die Er-laubnis sahen, eine Reihe von Geschäften weiter zu treiben,die nach dem grundlegenden Sinne der neuen Gesetzgebungihnen versagt sciu sollten. Hatte derDruck von außen",welcher so mächtige Proportionen in wenigen Tagen an-nahm, auch die Regierungskreise eingeschüchtert? Ange-sichts der verwirreudeu Gegensätze, die hier aufeinander-stoßen, ist die Frage erlaubt, wenu auch die Antwort nichtzu beschaffen.

Die merkwürdigste von allen Kuriositäten war aberals dritte darin zu beobachten, daß die Vorkämpfer derLizenz in diesem ihrem Akt selbst sich die Miene gaben,auch hier noch als die Advokaten Gottes gegen die Ad-vokaten des Teufels zu plädieren. Sie behaupteten, daßes ihnen nur gelte, das Unglück zu verhüten, welches be-