Verluste der Mark und daher vom deutschen Standpunkte aus höchstbedenklich. Sie müßte daher unbedingt verhindert werden, und dasist nach unserer Auffassung auch wieder schon auf Grund der Devisen-ordnung möglich, indem die Amwandlung in Franken als ein An-kauf von Geldsorten usw. in ausländischer Währung aufgefaßt wird.Immerhin aber wäre eine entsprechende Ausgestaltung der Devisen-ordnung, die darüber volle Klarheit schafft, erwünscht.
Ein dritter Fall ist der sehr häufig vorkommende, daß einedeutsche Exportfirma zwar in Franken fakturiert, der Schweizer Schuldner aber durch eine deutsche Bank in Mark zahlt. Dabeispielen die großen Schweizer Guthaben bei deutschen Banken natür-lich eine Rolle (deshalb sind auch die zahlreichen deutschen Städtenin der Schweiz gewährten Darlehen meist aus solchen Guthabenbezahlt worden, s. unten). Auch diese Transaktion dürfte von demGesichtspunkt aus zu beurteilen sein, daß wenn dabei überhauptdie Nachfrage nach deutschen Zahlungsmitteln im Auslande ver-stärkt wird, dies doch nicht so günstig wirkt wie eine vermehrteVerfügung über ausländische Zahlungsmittel im Inlands. Auchhier kann man sich aber auf den Standpunkt stellen, daß eine schonnach der Devisenordnung unzulässige Verfügung über ein Guthabenin ausländischer Währung vorliege.
Ein vierter Fall, auch sehr häufig vorkommend, ist der, daßein Deutscher Waren von einem Schweizer kauft, auf dessen Wunschin Franken. Da der Käufer aber weiß, daß er für den Ankaufkeine Schweizer Devise erhält, kommen beide überein, daß an einedeutsche Bank in Mark gezahlt wird, über die dann der Schweizer beliebig verfügt. Der Zusammenhang mit dem Importgeschäftist dabei gar nicht mehr festzustellen. Die Gutschrift des Markbe-trages selbst ist nicht zu beanstanden.
Es ist klar, daß diese Verhältnisse nur gebessert werden könnenund ein weiteres Sinken unserer Valuta verhindert werden kann,wenn der gesamte Zahlungsverkehr von und nach dem Aus-lande vollständig überwacht und einheitlich organisiert und zentrali-siert wird. Am einfachsten ist es wohl, dahin zu wirken, daß fürjeden Export nach dem Auslande ausländische Valuta einer deutschenZentralstelle zur Verfügung gestellt werden muH, die sie dann ein-heitlich wieder zu Ankäufen im Auslande verwendet. Da das Aus-land jetzt doch nur von uns kauft, was es notwendig von uns be-ziehen muß, wäre eine derartige Bestimmung wohl unschwierig
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