Ausland kann man von dort aus durch Vermittlung der Bankenleicht große Geldsummen oder Effekten ins Ausland bringeil. DieSumme der während des Krieges ins Ausland gewanderten deutschenVermögen ist auf 2 bis 3 Milliarden Mark geschätzt worden. Ichbin der Ansicht, daß man die Vermögensauswanderung für längereZeit nach dem Kriege sehr wohl verbieten könnte, ganz ebenso wieman die Auswanderung Wehrpflichtiger verbietet. Einfach mitder Begründung, daß wer jetzt im Kriege den Schutz seiner Personund seines Vermögens durch unser Keer und damit durch einengroßen Teil des Volkes genossen hat, nun auch verpflichtet ist,durch eine Reihe von Iahren noch auch mit seiner finanziellenLeistungsfähigkeit an den Opfern sich zu beteiligen, die dafür ge-bracht werden müssen, und denen er sich nicht durch Auswanderungund Verbringung seines Vermögens ins Ausland entziehen darf.
Wir sind aber auch mit der Beschlagnahme der feindlichenVermögen zu langsam vorgegangen und haben insbesondere nachder Kriegserklärung Amerikas noch Millionen amerikanischesVermögen, deren Besitzer wohl meist deutscher Abstammungwaren, unbehelligt ins Ausland wandern lassen.
Der Gedanke, daß man unseren ausländischen Effektenbesitznur durch eine einheitliche Organisation zur Äebung bzw.Aufrechterhaltung des Kurses unserer Valuta verwenden könne,führte erst im Frühjahr 1917 zu tatsächlichen Maßregeln. Durchdie Verordnung vom 22. März 1917 wurde das Publikum auf-gefordert, dem Reiche ausländische Wertpapiere gegen eine Leih-gebühr von Vs des Zins- oder Dividendenerträgnisses, mindestensaber von 1"/« zur Verfügung zu stellen. Das Reich verspricht dieRücklieferung solcher ihm leihweise überlassenen Papiere spätestensdrei Jahre nach Abschluß des Friedensvertrages mit England , be-hält sich aber das Recht vor, sie jederzeit wieder zurückzugeben.Der Eigentümer kann verlangen, daß das Reich die Papierekäuflich übernimmt, sofern es nicht vorzieht, sie zurückzugeben. AlsKaufpreis gilt der Kurs des für das Wertpapier maßgebendenausländischen Börsenplatzes am Tage der Äbernahmeerklärungdurch das Reich. Damit soll spekulativen Äbernahmeanträgen derBesitzer, die sich sonst gerade die Momente des niedrigsten Kurs-standes der deutschen Valuta aussuchen würden, entgegengewirktwerden. Es sind so sehr bedeutende Summen von Wertpapierenzusammengekommen, deren Verwaltung der Bank des Berliner
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