größere Kaufkrast zu verschaffen, mißbraucht, gar keine Rollespielt; daß die juristische Frage, in welchem Gelde Zahlungenverlangt werden können, nur dann von Wichtigkeit ist, wenn ineinem ungeordneten, durch Eingriffe des Staates gestörten Geld-wesen verschiedene Währungsarten mit verschiedener Geltungnebeneinander bestehen. And auch die einseitigen Zahlungen, alswelche nur Schenkungen, Strafen und Steuerleistungen nennens.wert in Betracht kommen, spielen gegenüber den Fällen, wo dasGeld zwischen tauschwirtschaftlichen Leistungen und Gegenleistungen,seien es persönliche, seien es sachliche, vermittelt, nur eine ver-schwindende Rolle.
Es ist daher auch ganz ausgeschlossen, daß die Geldwirt«schaft, d.h. der Tauschverkehr unter Benützung von Geld, mitstaatlichen Preisfestsetzungen seinen Anfang genommen habe. Sowar auch die sog. mittelalterliche Stadtwirtschaft, bei der aber auchlängst nicht alle Preise obrigkeitlich festgesetzt waren, nur möglichauf Grund eines schon früher durch den freien Verkehr gebildetenPreis- und Einkommensystems. Dieses kann der Staat, dieRechtsordnung niemals aus sich selbst schaffen. Die deklaratorischenBestimmungen des Staates über das Geld, die Verpflichtung,Zahlungen an ihn selbst und im Streitfalle Geldschulden zwischenTauschkontrahenten in den gesetzlichen Zahlungsmitteln zu leisten,können nie ein solches Preis- und Einkommensystem herbeiführen.Er kann wohl zur Einbürgerung und Verbreitung einer allgemeinenRechnungseinheit beitragen, aber er kann sie nicht begründen.Daß die Menschen anfangen, ihr Einkommen, d.h. was siezu ihrer Bedarfsbefriedigung verwenden können, nicht in Sach-gütern, sondern in einer „Geldsumme", in Wahrheit in einerabstrakten Rechnungseinheit zu kalkulieren, das muß sich im Laufeeiner langen Entwicklung ganz allmählich von selbst vollzogen haben.Erst wenn das geschah, ist die wesentlichste Funktion des Geldes,allgemeines Nechnungsmittel, Kosteneinheit zu sein,erfüllt, erst dann kann man von einer Epoche, einem Zustand derGeldwirtschaft reden. Diesen Zustand konnte niemals der Staatvon sich aus schaffen, er konnte mit Münzenprägung und Preis-regelungen immer nur an die Tatsache anknüpfen, daß wenigstensein großer Teil der Wirtschafter schon mit Preisen und miteiner Geldsumme als Einkommen rechnete. Niemals aber führtein Staatsbefehl aus dem Zustand der Naturalwirtschaft in den42