Nominalismus ist daher unter allen Amständen der Gegensatzzum Metallismus —, sondern er leitet sich ab von den Gütern,die man mit dem Gelde kaufen kann. Dieser Satz ist zwar schonvon A. Smith behauptet worden, der dann aber doch zu einermetallistischen Geldlehre gekommen ist, und auch heute wird ernoch von den in der Geldlehre so besonders zahlreichen Eklektikerngern mit der metallistischen oder der chartalen Auffassung ver-mengt. Man kann die rein nominalistische Geldtheorie, sofernsie nicht als Chartaltheorie Knapps das Geld auf den Staat unddie Rechtsordnung zurückführt, als Anweisungstheorie be-zeichnen.*) Sie sieht im Gelde nur eine „Marke", eine „An-weisung", ein „Wertzeichen" oder wie die verschiedenen Aus-drücke lauten, und ihre Vertreter sind dabei über den „Wert"des Geldes wieder sehr verschiedener Meinung.
Anter Chartaltheorie wollen wir daher nur die LehreKnapps und seiner Anhänger verstehen, welche den „Wert" desGeldes auf das Gesetz, die Rechtsordnung zurückführt.Denn Charta bedeutet ja nicht nur Marke, sondern auch Gesetz.Alle diejenigen Theorien, die den Wert oder die Kaufkraft desGeldes nicht auf den wertgeschätzten Stoff zurückführen, wollenwir als nominalistische bezeichnen. Unsere Theorie ist dahernatürlich auch eine nominalistische, aber mit der Vertretung dereinen oder anderen Auffassung ist selbstverständlich noch nichtserklärt; auf die Begründung kommt es an. Die älterenBegründungsversuche einer nominalistischen Auffassung wollen wirals Anweisungstheorien zusammenfassen. Sie alle unter-scheiden sich von der unsrigen dadurch, daß sie immer nur dierealen Zahlungsmittel als Geld betrachten.
Die Anweisungstheorie ist in verschiedenen Spielarten schonvon Law, Petty, Locke, Montesquieu und vielen anderen vertretenworden, von neueren ist wohl O. Äeyn hierher zu rechnen. Siehat aber nie viele Anhänger gefunden, und zwar, wie uns jetztklar wird, deswegen nicht, weil sie in das überlieferte Systemder Wirtschaststheorie mit ihren quantitativ-materia-listischen Grundlagen, in die herrschende „Güterlehre"
Dabei ist Anweisung, wie schon gesagt, nicht in dem speziellenjuristischen Sinne als Dokumentierung eines Rechtsanspruches genommen,sondern in dem allgemeinsten Sinne, in dem es nur soviel wie Anwart-schaft, ein Inaussichtstehen bedeutet.
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