Stoff nicht durch die ökonomische Theorie begründen können. Andso ist es gekommen, daß die Chartalisten die eine Funktion desGeldes, sozusagen die juristische, die Funktion als gesetzlichesZahlungsmittel, ganz gewaltig übertrieben, ja sie als dieursprüngliche ansahen.
Es ist natürlich ein ganz fundamentaler Irrtum, wenn An-hänger der „Chartaltheorie" glauben, daß auch der „Wert desGeldes" ein Geschöpf der Rechtsordnung sei, der Staat dadurch,daß er ein bestimmtes Geld schafft und sagt: dieser Schein soll100 M. „gelten", auch die Kaufkraft dieses Geldes bestimme.Doch haben das zum mindesten nicht alle Anhänger einer nomi-nalistischen Geldauffassung behauptet, und z.B. Otto Äeynwendet sich in seinem Aufsatze: „Zur Verteidigung der Chartal-theorie des Geldes"*) mit Recht dagegen. Aber auch diese Char-talisten haben das, was der Staat nun eigentlich dem Gelde gegen-über vermag und wodurch er auf das Geld einwirken kann,mangels einer richtigen Wirtschaftstheorie nicht richtig erkannt.O. Äeyn wendet sich z.B. gegen die Behauptung von Lans-burgh: „Alles was die Staatsgewalt dem Gelde gegenüber ver-mag, ist auf das rein Deklaratorische beschränkt." Er meint(S. 779): „Der Staat, welcher Papiergeld ausgibt, verleiht denbetreffenden Stücken Papier , die an sich wertlos sind, gesetzlicheZahlkraft, d. h. die Fähigkeit, Geldschulden im gleichen Nominal-betrage zu tilgen. Solche vertragsmäßige Geldschulden gäbe esviele, und auch die Steuerschulden der Staatsbürger seien nichtganz unerheblich. Daher ist ein mit gesetzlicher Zahlkraft aus-gestelltes Stück Papier zweifellos ein Ding, welches für vielePersonen „brauchbar" ist. Dieses Stück Papier ... sucht der Staatmöglichst teuer zu verwerten, und ebenso verfahren diejenigen, diees von ihm erworben haben. So „besitzt die Staatsnote einerseits„Brauchbarkeit", oder „Nützlichkeit", andererseits Kostspielig-keit. Das sind aber die beiden einzigen Vorbedingungen dafür,daß ein Ding im Tauschverkehr einen Preis und damit Tausch-wert oder mit andern Worten „Kaufkraft" erlangt."
Auch hier finden wir bei einem ausgesprochenen und vielleichtdem ältesten „Chartalisten" die übliche Überschätzung der realenZahlungsmittel im Tauschverkehr, die völlige Verkennung der
*) „Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik", !916, Band 106.
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