Q uellen", S. 62 ff., finden sich darüber, trotz seiner metallistischenGrundauffassung, einige zutreffende Bemerkungen und Erkenntnisse,während sein Gegner O. Äeyn, der sich in einem Aufsatze „ZurVerteidigung der Chartaltheorie des Geldes" in den „Jahr-büchern für Nationalökonomie und Statistik", 1916, Band 106,S. 776 ff., speziell gegen jene Schrift wendet, trotz seines „Charta-lismus" in diesem Punkte durchaus irrige Vorstellungen vertritt,ein Beweis mehr, daß Chartalismus und Metallismus beidesbloße Behauptungen bleiben, ohne Begründung durch eine richtigeallgemeine Wirtschaftstheorie. O. Äeyn sagt z. B. (a. a. O.,S. 795) gegen die Behauptung von Lansburgh, daß die Bank-notenausgabe im Gegensatz zur Deckung des Kriegsbedarfs durchAnleihen, die „Erzeugung einer zusätzlichen Kaufkraft" mittels„Äerbeizauberung von Geld aus der vierten Dimension" sei: dieseKaufkraft sei doch nicht zusätzlich erzeugt, sondern „war schonvorher da", nur latent (?); sie wird jetzt erst ausgenutzt. DerStaat erhält die Noten nur dann, wenn er Schuldverschreibungenhinterlegt, die gleichwertig (?) sind. Er spannt seinen Kredit an,der längst vorhanden war, aber bisher in Reserve gehalten wurde;dieser wird ausgemünzt oder richtiger in bares Geld verwandelt,„mobilisiert". Das ist alles. Der Staat tut nichts anderes, alsetwa der Grundbesitzer tut, wenn er in Zeiten der Not seinschuldenfrei gehaltenes oder wenig belastetes Grundstück durchAufnahme einer Hypothek heranzieht, oder wenn er seinen nochnicht erschöpften Personalkredit voll ausnützt, indem er diese Ver-mögensteile in Geld verwandelt."
Was soll man dazu sagen, wenn einer der ersten Sachkennerauf dem Gebiet des Geldwesens, wie O. Äeyn, der sich damit seitJahrzehnten als Spezialist beschäftigt, derartige Ansichten vertritt.Sie müssen Widerspruch gegen den ganzen Nominalismus her-vorrufen, wenn damit solche Gedanken verbunden werden. Dannist in der Tat die Gefahr naheliegend, daß jede nominalistischeGeldauffassung als dem „Inflationismus" Vorschub leistend an-gesehen wird, was gegenüber einer richtigen Geldlehre ganz un-zutreffend ist. Es ist doch klar, daß ein Gutsbesitzer Kredit nuraufnehmen kann, wenn und in dem Maße als er ihn aus denErträgen seiner Wirtschaft verzinsen und zurückzahlen kann.And nur so weit erhält er auch Personalkredit. Der Staat aberbezieht die zur Erfüllung seiner Aufgaben nötigen Summen durch172