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Vorstehende Rechnung weist nur nach, dass bei einerAusbeute von 65°/ 0 , wie sie auch die Zollbehörde als nor-mal annimmt, die russische Mahle deutschen Roggen be-ziehen kann und nach Deckung der Hinfracht für Roggenund der Rückfracht für Kleie und des Mehles mit den Mühlenin Ostrowo noch wettbewerbsfähig ist. Die Sachlage ändertsich aber zu ungunsten der deutschen Mahlen, wenn esdem russischen Müller gelingt, mehr Kleie zurückzubringen.
Mk 14,60 - 60°/ o
Ostrowo Kalisch
a)
Roggenpreis wie S. 152 Mk 15,47 Roggenpreis wie S. 152 Mk 10,3335 Ko Kleie
ä 9,50 3,32 35 Ko Kleie 9,50
60K.Mehl 12,15 Mk-,10
Mk 15,47 pr. 100 K = 20,25 Mk 9,40=3,29
ab Einfuhrschein 7,90 60 Ko Mehl Mk 7,04- 100 K. 11,73Mk 12,35 Mk 10,33
-f Fracht Ostr.-KalischMk -,15Mk 11,88Vorteil „ — ,47Mk 12,35
ter. b)
30 Ko Kleie ä 9,— = Mk 2,705 Ko R II + 8,80
+ 5,- „ -,09
Mk 13,80 Mk 3,39
60 Ko Mehl „ 12,08 — o/ 0 Ko Mk 20,13
Mk 15,47
ab Einfuhrschein „ 7,90
Mk 12,23
Hieraus ergibt sich, dass bei einer Ausbeute von 60°/ oMehl und 35°/ 0 Kleie die Mühle in Kalisch bei Rechnung a,auf 100 Ko Mehl einen Vorteil von 46 Pfg. hat.
Die deutsche Mühle hat nun allerdings das Recht, die5°/ 0 Mehl von 60—65o/ 0 in Ausbeuteklasse 2 gegen eineRückvergütung von 5 Mk per 100 Kilo in das Ausland aus-zuführen. Die Rechnung b) weist hierbei zwar eine bessereAusnützung von 12 Pfg. per 100 Kilo Roggen nach. Dasist aber nur scheinbar. Denn das Ausmahlen dieser 5°/ 0 ,die der russische Müller in der Kleie lassen kann, verursachtdem deutschen Müller annähernd ebensoviel Unkosten.
li*