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2 (1930) Von der Marokkokrise bis zum Abschied
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WILHELM IL GEGEN AMNESTIE

der nunmehr als Herzog die Regierung von Braunschweig übernehmenkönne, erklärte der Kaiser, daß hiervon nicht die Rede sein könne, undfügte hinzu: ,Na, wenn Bülow die Sache energisch durchhält, hat er jaGelegenheit, zu zeigen, daß er noch der alte ist!'" Ich ließ mich dadurchnicht abhalten, die Schreiben, die der Herzog von Cumberland an denKaiser und an mich gerichtet hatte, fortiter in re, aber suaviter in modo zubeantworten, mit der Höflichkeit, die nicht nur dem Oberhaupt eines derältesten und erlauchtesten deutschen Fürstenhäuser, sondern auch demUnglück gebührt.

Bald nach der Entbindung der Frau Kronprinzessin hatte ich in einemBülow wohlfundierten und -motivierten, vom ganzen preußischen Staats-leantragt ministerium unterzeichneten Immediatbericht beim Kaiser den Erlaß einerlmnes/ie- Amnestie angeregt. Ich hatte in meinem Bericht gesagt, daß, je hochherzigerdie Sache behandelt werde, um so größer der politische Erfolg sein würde.Der Kaiser hatte diesen Vorschlag schroff und mit sehr ungnädigen Be-merkungen abgelehnt. Er denke gar nicht daran, aus Anlaß der Geburteines Enkels eine Amnestie zu erlassen. Bei seiner Geburt sei auch keineAmnestie erlassen worden. Er sei ein grundsätzlicher Gegner aller Amnestien.In dieser Frage hätte überhaupt nicht hinter seinem Rücken ein Staats-ministerialbeschluß herbeigeführt werden sollen, sondern man hätte ihnzunächst fragen müssen. Das Ministerium habe grundsätzlich zu warten,bis der Herrscher ihm seine Anregungen zugehen ließe. Auch sei der Zeit-punkt für eine eventuelle Amnestie bereits verpaßt. (Das war eine Contra-dictio in adjecto.) Die liberale Presse habe zuerst ,,in frecher Weise" eineAmnestie gefordert; dann, als sie die Hoffnung auf Erlaß einer solchen auf-gegeben hätte, die Allerhöchste Personin unverschämter Weise" ange-griffen. Wenn er jetzt den liberalen Forderungen nachgebe, so würde dasals Schwäche ausgelegt werden. Ich ließ aber nicht locker und erreichte mitHilfe von Lucanus, der mich auch in dieser Frage treu unterstützte, daßam 24. August ein umfassender Allerhöchster Gnadenerlaß erschien.Der Kaiser bestand nur auf einer Formulierung des Erlasses, durch die zumAusdruck gelangte, daß, nachdem ihm durch Gottes Gnade ein Enkel ge-schenkt worden sei, der in wenigen Tagen die heilige Taufe empfangen solle,und da dieser Tag dazu auffordere, empfangene Unbill zu verzeihen undVergebung zu üben, er auch denjenigen verzeihen wolle, die sich gegen seinePerson vergangen hätten. Die Verurteilungen wegen Majestätsbeleidigunghatten unter der Regierung Wilhelms II. sehr zugenommen. Es hing dieszweifellos damit zusammen, daß der Kaiser, wie ich schon oft erwähnenmußte, weniger in der Sache als in der Form den Majestätsbegriff über-spannte. Um so notwendiger erschien mir, bei passendem Anlaß das Kor-rektiv einer Amnestie eintreten zu lassen, schon weil die Verurteilungen