Ich habe nie daran gedacht, das Reichstagswahlrecht auf Preußen zuBülow gegen übertragen. Ich hatte mich darüber schon ein Jahr früher, am 26. MärzReichstags- 1908, ausgesprochen, und zwar nicht im Landtag, wo ich für diesen meinenWahlrecht Standpunkt einen starken Resonanzboden gefunden hätte, sondern imfür Preußen T^ e j cnsta g^ (J essen Mehrheit, wenigstens in der Theorie, das Reichstags-wahlrecht in Preußen eingeführt wissen wollte*. Ich betonte mit Nachdruck,voller Überzeugung und Wahrhaftigkeit, daß die verbündeten Regierungenan keine Änderung des bestehenden Reichstagswahlrechts dächten. Ichentwickelte aber auch die Gründe, aus denen im Reich ein Wahlrecht aufbreitester Rasis gerechtfertigt sei, in Preußen eine gewisse Abstufung desWahlrechts nicht unbillig. Ich machte kein Hehl daraus, daß auch dasdirekte, allgemeine und geheime Wahlrecht kein Dogma sei, kein Götzeund kein Fetisch. Ich sei kein Fetischanbeter, treibe keinen Götzen-dienst, und an Dogmen glaube ich in der Politik überhaupt nicht. Es gebegar kein für alle Länder und für alle Verhältnisse passendes, absolut gutesWahlrecht. Den Abgeordneten Friedrich Naumann, der mit besonderemEifer die Übertragung des Reichstagswahlrechts auf Preußen verlangthatte, erinnerte ich daran, daß weder in England noch in Italien noch inRelgien das allgemeine, gleiche und geheime Wahlrecht bestände. Untergroßer Heiterkeit aller Parteien frug ich Naumann, ob er wirklich glaube,daß das von ihm wegen seiner patriarchalischen Verfassungszustände sosehr perhorreszierte Mecklenburg schlechter regiert würde als Haiti. Haiti besäße ein pikfeines Wahlrecht, das allgemeine, gleiche und direkte Wahl-recht. Ich erinnerte die Freisinnigen daran, daß jede radikale Änderung despreußischen Wahlrechts mit zwingender Notwendigkeit zu der Frage führe,ob dann noch das Dreiklassenwahlrecht in den Kommunen aufrechterhaltenbleiben könne. Ich erinnerte daran, daß kein Land der Welt eine so integre,tüchtige, leistungsfähige städtische Verwaltung habe wie unser Land, daßsich unsere kommunale Verfassung unter einem überwiegend UberalenRegiment voll bewährt hätte. Ich sagte: „Stellen Sie sich doch nur eineRerliner Stadtverordnetenversammlung vor, die aus dem allgemeinen,gleichen Wahlrecht hervorgegangen wäre, und dann wünschen Sie noch,daß das gewiß mangelhafte Dreiklassenwahlrecht ersetzt werden soll durchein System, das in mehr als einer Kommune die Herrschaft nur einer Parteibedeuten könnte, welche die unduldsamste von allen Parteien ist." Ichglaube dieser meiner Remcrkung vom 26. März 1908 heute die Frage hinzu-fügen zu können: Gibt es einen Demokraten in Deutschland, der befriedigtist von der Wirkung, welche die Einführung des Reichstags Wahlrechts inden Kommunen und speziell in Rerlin für die städtische Verwaltung gehabt
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