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W AH?. SCHAFFE
seinem Kampfeseifer gegen die Polen die schärfsten Hakatisten. Ich mußteihn mehr als einmal daran erinnern, daß ich eine Anwendung der Enteig-nung nur da zuließe, wo es sich um Grimdbesitz handelte, der erst in neuesterZeit aus deutschen in polnische Hände übergegangen war oder dessenpolnische Eigentümer seit Jahr und Tag der eigenen Scholle fern im Aus-lande, in Paris oder Monte Carlo, weilten. Wahnschaffe wäre am liebstenohne Wahl noch Unterschied gegen jeden polnischen Besitz vorgegangen.Derselbe Wahnschaffe hat als treuer Knecht von Bethmann Hollwegwährend des Weltkriegs mein Buch über „Deutsche Politik" im Bereichdes Oberkommandos Ost verbieten lassen, da das, nebenbei gesagt, sehrmaßvolle Kapitel über Ostmarkenpobtik die Gefühle unserer „ritterlichenpolnischen Freunde" verletzen könnte. Es war derselbe Geheimrat Wahn-schaffe, der unter Prinz Max von Baden im November 1918 als Chef derReichskanzlei nicht aus der Telefonzelle der Berliner Reichskanzlei wichund immer wieder Spa mit der Frage anklingelte, ob Seine Majestät derKaiser und König nicht endbch abdanken wolle. Bei der besonderen Schwie-rigkeit der Enteignungsvorlage habe ich, wie ich hier zusammenfassendbemerken möchte, sie im Abgeordnetenhaus wie im Herrenhaus persönlichvertreten.
Ich hatte schon am 26. November 1907 konstatiert*, daß während meinerDie Vorlage Amtszeit ungefähr doppelt so viel deutsche Bauernfamüien im deutschenim Abgeord- Osten angesiedelt worden waren wie in allen vorangegangenen Jahren seitnetenhaus jggg^ wo p^gt Bismarck die Ansiedlung in Angriff nahm. Es wäre also,führte ich aus, die Hoffnung berechtigt, daß durch unsere Ostmarkenpobtikin der Provinz Posen die seit 1867 beständige Verschiebung der Bevölke-rungsziffer zuungunsten des Deutschtums allmählich zum Stillstand ge-kommen wäre. Ich wies mit reichhaltigem Material darauf hin, daß imletzten Ende der Grundbesitz darüber entscheide, ob unsere Ostprovinzendeutsch oder polnisch sein würden. Ginge es so weiter, so würde voraus-6ichtbch in zwanzig Jahren der deutsche Grundbesitz nur aus Fidei-kommissen und Domänen bestehen und gegenüber dem polnischen sichin verschwindender Minderheit befinden. Unter lärmendem Widerspruchder Polen erklärte ich klipp und klar: „Wir können unsern Landbedarf imfreihändigen Ankauf nicht mehr decken, und daraus ergibt sich mit zwin-gender Notwendigkeit, daß ein eminentes Staatsinteresse die Einräumungder Enteignungsbefugnis an die Ansiedlungskommission erfordert." Derpreußische Staat würde seine oberste Pflicht, die Pflicht der Selbsterhaltung,versäumen, wenn er die wirksamste Schutzmaßregel, die Ansiedlungs-pobtik, in dem Augenblick aufgeben wollte, wo sie anfinge, dauernde Erfolge