Lage der Bauern. Die groisen Bauern konnten sich frei machen,aber nur gegen Abtretung eines grofsen Bruchtheiles ihresLandes; die kleinen konnten sich gar nicht frei machen; da-gegen konnte in Folge der Beseitigung des BauernschutzesFriedrichs des Grofsen ihr Bauernland nunmehr eingezogenwerden. Ihr einziger Vortheil war, dafs sie nicht mehr andie Scholle gebunden waren. Die Folge war; das Ritterlandnahm abermals zu, das Bauernland abermals ab.')
Allein darauf blieb die reaktionäre Gesetzgebung nichtbeschränkt. Auch die Freitheilbarlceit der Güter wurde nichtdurchgeführt. Nicht nur die radikale Aufhebung der Lehns-verhältnisse und die Befreiung der Güter von der Gebunden-heit durch Fideikommisse kam nicht zur Ausführung, es wurdedie Bildung von Fideikommissen gar bald wieder begünstigt.Desgleichen kam die Veräufserung der königlichen Domainenan Private unter Friedrich Wilhelm IV. aus politischen Rück-sichten — um der Krone selbständige Einnahmequellen zu er-halten — wieder ins Stocken.
Dazu kam eine weitere Ursache für das Zusammenhaltendes preufsisclxen Grofsgrundbesitzes: die eigenthümlichen Ein-richtungen zur Befriedigung des Kreditbedürfnisses der Grofs-grundbesitzer. Friedrich der Grofse hatte Kreditgenossen-schaften für diese ins Leben gerufen, vermöge deren sämmt-liche Güter eines Bezirks für die durch Vermittlung derGenossenschaft aufgenommenen Schulden solidarisch hafteten.Dadurch war der Kredit des einzelnen Gutes sehr erhöhtworden. Allein die nothwendige Folge war, dafs kein mitHypotheken belastetes Grundstück ohne Einwilligung desGläubigers so getheilt werden konnte, dals die einzelnen Trenn-stücke aus der solidarischen Mithaftung für die ganze Schuldausschieden. Die Schulden verhinderten also die Parzellirunggrofser Güter, nicht aber den Ankauf ganzer Besitzungen,