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Die Agrarreform in Preussen / von Lujo Brentano
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allerdings eine besondere staatliche Behörde, die Auseiuander-setzuugsbehörde, durch richterliche Entscheidung die versagteEinwilligung ergänzen. Ebenso kann sie den Besitzer von derVerpflichtung zur dauernden Erhaltung der Selbständigkeitseines Gutes befreien. Allein diese Einwilligung ist nicht zuertheilen, wenn die gewünschte Veränderung lediglich in demindividuellen Interesse des Besitzers gelegen wäre, sondernnur, wenn sie demgemeinwirthschaftlichen Interesseoder, wie man privatim 18 ) es offen nannte, der Staatsraisonentspricht oder durch dasselbe geboten erscheint. Die Er-trägnisse aus dem Verkaufe der angekauften polnischen Güteran Bauern sollen bis 1907 dem Fonds zu weiterem Ankaufzufallen, von da ab den allgemeinen Staatseinnahmen.

So wurde der Entwurf Gesetz, und damit wurde einneuer Besitztypus, geschaffen: Das Rentengut, d.h. vererblichund veräufserlich besessene Grundstücke, welche mit einerfesten Rente belastet sind. Indefs ist es nur der NameRentengut, der etwas Neues ist; der Sache nach ist es diealte Erbpacht, deren Wiederbegründung in Preufsen durchGesetz vom 2. März 1850 verboten worden war. Durch diesesGesetz war verboten worden, vererbliche Grundstücke zu über-tragen anders als zu ablösbaren festen Geldrenten, und zwarsollte die Ablösung der letzteren niemals für länger als für30 Jahre vertragsmäfsig ausgeschlossen werden dürfen. Nun-mehr war die Uebertragung gegen Rente, deren Ablösbarkeitvon der Zustimmung beider Theile abhängt, also gegenthatsächlich unablösbare Renten wiederum gestattet.

Der Gesichtspunkt, der für die Mehrheit mafsgebend war,als sie diese Wiedereinführung eines Obereigenthums zuliefs,war ein nationaler. Da man das Opfer von 100 MillionenMark brachte, um in den polnischen Landestheilen einendeutschen Bauernstand zu schaffen, wollte mau dem Staatedas Mittel geben, neugeschaffene Bauernhöfe auch deutsch zuerhalten. Daher sollte der verkaufende Staat stets ein Ober-

18 ) Vgl, gclirifteu des Vereins für Sozialpolitik, LVIII, 74.