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Die Agrarreform in Preussen / von Lujo Brentano
Entstehung
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tlieil des Großgrundbesitzers gegen die Abtrennung vonGrundstücken zur Begründung von Bauerngütern zu besei-tigen. Es kam ihm sogar entgegen, indem es eine Art Wieder-herstellung des alten gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnissesversprach. Der Grofsgrundbesitzer, indem er Kentengüter insLeben rief, schmälerte nicht die Gröfse seines Besitzes und er-langte doch die Aussicht, die ersehnten, fehlenden sefshaftenArbeiter zu erhalten.

Ebenso wurden durch die Zulassung von Rentengüterndie Schwierigkeiten umgangen, welche Fideikommifsanwärterder Abtrennung von Theilen des Fideikommifsbesitzes ent-gegensetzen konnten. Die Rente, die der Rentengutsbauer zuzahlen hatte, trat gegenüber den Fideikommifsanwärtern anStelle des abgetrenuten Stücks Land. Desgleichen war dieSchwierigkeit, welche die Hypothekenverschuldung der Ab-trennung von Gutstheilen entgegenstellte, beseitigt, sobald mannur Fürsorge traf, dafs der Kapitalwerth der Reute des Renteu-guts zur Deckung der auf dasselbe fallenden Quote der Hypo-thek diente.

Wenn also ein Grofsgrundbesitzer einen für sein Ver-mögen zu grofsen Besitz hatte, und es fehlte ihm dement-sprechend an dem entsprechenden Betriebskapital, oder wenner schlecht verwerthbare Aufsenschläge loswerden wollte, oderaber, wenn er sich die fehlenden Arbeitskräfte durch An-siedlung schaffen wollte, schien ihm geholfen, sobald man dasfür Posen und Westpreufsen erlassene Gesetz auf die ganzeMonarchie ausdehnte mit der Modifikation, dafs man nichtnur dem Staate, sondern auch jeden einzelnen Grundbesitzergestattete, aus seinem Besitze Rentengüter zu errichten.

Ja in manchen Fällen erhielt sogar der überschuldeteGrofsgrundbesitzer Aussicht auf Rettung, indem man ihm, demes schwer war, seinen Besitz im Ganzen zu einem die Schuldenübersteigenden Preise zu verkaufen, die Möglichkeit gab, seinenBesitz in Rentengüter auszuschlachten.

Gleichzeitig erhielt man durch diese Rentengründungenin allen Gegenden, wo ein Bauernstand in Folge der liisto-