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Die Agrarreform in Preussen / von Lujo Brentano
Entstehung
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des Zerschlagens Eures Besitzes in kleine Güter für EurenBesitz einen Preis, so hoch 31 ), dafs schon der Kapital-werth von 3 / 4 der Rente Eure Schulden nahezu deckt, undzweitens dient gerade das letzte Viertel der Rente, welchesder Staat nicht übernimmt, dazu, Euer Obereigentlmm überdas verkaufte Bauerngut und damit Eure soziale Stellung undEuren politischen Einflufs zu erhalten.

Selbstverständlich macht dieses Eintreten des Staats mitseinen Geldmitteln gewisse Vorsichtsmalsregeln nothwendig,auf dafs er keine finanzielle Einbufse erleide. Wenn er Geldhergibt, mufs er sicli Sicherheit verschaffen, dafs das mit dem-selben begründete Bauerngut allzeit im Stande sei, die ge-schuldete Rente zu zahlen. Wir führen also alle jene Be-schränkungen in der Verfügungsfreiheit des Rentengutsbesitzerswieder ein, welche bereits die feudalen Grundherren zu demgleichen Zwecke eingeführt haben. Wir machen das Bauern-gut zu einem gebundenen, von dem nichts insbesondereauch nicht die dazu gehörigen Holzungen, Bäume und dgl. abgetrennt werden kann. Keine Zertheilung, keine Ab-veräufserung von Trennstücken, ja nicht einmal eine Abver-äufserung im Ganzen darf ohne Genehmigung der Staats-behörden und, wo Ihr es bei Begründung des Renten guts kon-traktlich ausmacht, ohne Eure Genehmigung stattfinden. Wirführen die von den feudalen Grundherren eingeführte Begün-stigung des Anerben auf Kosten seiner Geschwister wiederein; denn wenn der Staat so grofse Opfer bringt für die Be-gründung eines neuen Bauernstandes, ist es selbstverständlich,dafs er sich nicht von sentimentalen Rücksichten auf dieMenschen leiten lassen kann, sondern lediglich von Rück-sichten auf die Leistungsfähigkeit des neu begründeten Hofs.Nicht der Mensch ist Ausgangs- und Zielpunkt der Volks-

3I ) Siehe die Klage des Freiherrn von Durant (Verhandlungen desHerrenhauses am 27. Februar 1896, S. 36) und des Grafen von der Schulen-burg-Beetzendorf (Ibidem S. 46) über die hohen von den Rentenguts-nehmern geforderten Preise. Vgl. dazu Graf Klinckowström (Verhand-lungen des Herrenhauses am 19. Mai 1896, S. 316).

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