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Die Agrarreform in Preussen / von Lujo Brentano
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wirtli,schaft; wie er für den klaren Verstand der manch ester-lichen Auffassung das Kapital war, so kann er für den klugenAgrarpolitiken nichts anderes sein als der Hof. Aus demgleichen Grunde ist dahin zu streben, dafs wir wieder zu derVerschuldungsgrenze des feudalen Agrairechts gelangen; wiedamals ist diese durch den Obereigenthümer, sei dieser derStaat oder der das Rentengut verkaufende Grol'sgrundbesitzer,zu ziehen.

Bei dieser Neuordnung oder richtiger Wiedereinführungder Ordnung der Euch so lieben Feudalzeit, fährt dannDr. Miquel fort, ist dann allerdings der Staat zu 3 /i und Ihrseid nur zu '/ 4 der Obereigenthümer der Bauern. Allein derStaat hat sich ja allezeit mit Euch gut gestanden und wirdes auch ferner thun. Gerade jenes Euch verbleibende Viertelwird Euren Einflufs nicht blofs auf die Bauern, sondern auchauf die Staatsverwaltung erhalten. Insbesondere müfst Ihr nochEines berücksichtigen. Jene drei Viertel der Rente, welcheder Staat übernimmt, übernimmt er nur, insofern sie ablösbarsind. Euer Viertel könnt Ihr dagegen als unablösbare Rentekonstituiren; Ihr könnt Euch dafür sogar ganz oder theilweiseDienste, wie zur Feudalzeit, ausbedingen und, indem Ihr Euchein Vorkaufsrecht ausbedingt, diese Dienstverpflichtung ver-ewigen. Während die Renten, die der Staat bezieht, und so-mit sein Obereigenthum in absehbarer Zeit aufhören, dauertEuer Obereigenthum in Ewigkeit weiter. In absehbarer Zeitwerdet Ihr also wieder die einzigen Obereigenthümer EurerBauern.

Nicht minder aber, fährt Dr. Miquel fort, wird die vonmir geschaffene Gesetzgebung im Laufe der Zeit zur Besei-tigung des für den Grund und Boden so durchaus unge-eigneten Prinzips des freien Eigenthums in jeneu Gegendenführen, in denen es gar keinen aufzutheilenden Grolsgrund-besitz mehr gibt, ja selbst da, wo der Parzellenbesitz vor-herrscht. Denn überall ist der Bauer landhungrig und diestaatlichen Rentenbanken brauchen nur an diesen Landhungeranzuknüpfen und das freie Eigenthum wird von selbst allent-