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Die Agrarreform in Preussen / von Lujo Brentano
Entstehung
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kauft hat, dürfte sie alsdann noch mehr als bisher dem Bei-spiel der polnischen Landerwerbsgenossenschaften folgen und,um Käufer zu bekommen, auf die Veräufserung gegen Renteschliefslich völlig verzichten müssen. Ja, es dürfte alsdannfür eine neu zu gründende Gesellschaft für innere Koloni-sation rentabel sein, den Bauern die Bedeutung des Gesetzesvom 8. Juni 1896 klar zu machen und sich dem entsprechendprinzipiell darauf zu beschränken, den parzellirten Grund-besitz statt zu Rentengütern zu freiem Eigenthum zu ver-kaufen.

Geschieht dies aber nicht gelangt das Erbrecht fürRentengüter durch nichts gemildert zur Anwendung sodürften die weichenden Erben die ihnen zuertheilte kärglicheRente benutzen, um in die Stadt oder ins Ausland zu eilen,wo ihrem Yorwärtskominen bessere Aussichten winken. Sosind ja auch zur Zeit des Hofrechts die Knechte und Mägdenach der Stadt entflohen, wo immer ihnen der Abzug recht-lich gestattet wurde. Und während die Kolonisationsbewegungihren Anfang in dem Streben genommen, der Flucht vomLande entgegenzuwirken, müfste man, um die Bauernkinderauf dem Lande zu halten, also noch einen Schritt weitergehen in der Wiedereinführung des alten gutsherrlich-bäuer-lidien Verhältnisses und wie ehemals in Brandenburg auch dem Mchthufener verbieten, ohne Erlaubnifs des Ober-eigenthiimers abzuwandern. Kein Zweifel, dafs die Regierungmit einem solchen Schritte in erhöhtem Mafse den BeifallVieler finden würde, welche schon jetzt in dem Gesetze vom8. Juli 1896ein grofses Mittel zur Rettung der Landwirt-schaft anerkennen. Für alle Anderen liegt in dieser ver-stärkten Flucht vom Lande eine erschütternde Antwort anJene, welche dem Rechtsbewufstsein, das in der Verkürzungder weichenden Erben ein Unrecht sieht, die Berechtigungabsprechen. Man hat nämlich die aufserordentliche Bevor-zugung des Anerben damit gerechtfertigt, dafs sienotwendigsei für den Mann, der lediglich die ganze Mühe und Arbeitzu tragen habe zu Gunsten der anderen Geschwister, die die