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Rente ohne Mühe zu verzehren hätten“. Und so drückt sichnicht nur Graf Klinkowström aus, sondern ganz ähnlichdie Regierung und insbesondere Dr. Miquel. Es ist aberfast ein beleidigender Hohn, die weichenden Erben, nachdemman sie nahezu enterbt hat, auch noch als glückliche Rentnerhinzustellen, — in dem oben vorgeführten Beispiel den An-erben, der das Gut im Werth von 30 000 Mk. (nach Abzugder Schulden von 9150 Mk.) erhielt, als den leidenden Theil,der sich für seine Brüder, die vierteljährlich 16 Mk. 40 Pf.erhalten, aufreibe. Die weichenden Erben würden gern dieMühe und Arbeit übernehmen, welche der Besitz einer sicherenund unabhängigen Arbeitsgelegenheit bringt, wären sie nichtzu solchem Rentnerthum durch die Gesetzgebung verdammt.
Allein auch mit Rücksicht auf den bevorzugten Anerbenerscheint eine derartige Argumentation als äufserst gefährlich:Wenn die Rente lediglich das Ergebnifs der Arbeit des An-erben ist, so haben der Staat und der Grofsgrundbesitzer keinbesseres Recht auf Rente als die weichenden Erben. Wennman diese ihres natürlichen Erbtheils beraubt, weil die Renteja vom Anerben produzirt wird und sie daher etwas bekämen,was sie eigentlich gar nicht verdienten, warum soll dann demStaat und dem Grofsgrundbesitzer die Rente weiter bezahltwerden? Etwa weil die Rente, welche sie beanspruchen, nochgröfser ist als die der weichenden Erben? Wir sehen in dergegenwärtigen Bewegung gegen die Bodenzinse in Bayern ,was die Folge sein würde: man würde die Forderung erheben,auch die dem Staate und dem Grofsgrundbesitzer zu zahlendeRente aufzuheben, und eine Bemerkung bei Sering S. 232 zeigt,dafs schon jetzt auch im nordöstlichen Deutschland „im Interesseeinzelner schlecht Situirter Massenpetitionen um Erlal's derJahresrente eingegangen sind“.
Noch weniger Erfolg winkt der Rentengutsgesetzgebungim Westen von Deutschland . Noch sind im Gebiete derGeneralkommissionen von Düsseldorf und Merseburg keineRentengüter gebildet worden. Wie unmöglich der Gedanke